Augenoptikermeister & Augenoptikermeisterin

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild der Augenoptikermeister und der Augenoptikermeisterin sind das Versorgen von fehlsichtigen Personen. Dafür nehmen sie eine Augenglasbestimmung vor und fertigen dem entsprechend die Sehhilfen an. Überwiegend arbeiten sie in Betrieben des Augenoptik Handwerk. Aber auch in der feinmechanischen und optischen Industrie sind sie zu finden. Dazu gehören zum Beispiel Hersteller von Brillengläser und weiteren augenoptischen Erzeugnissen. Ihre Aufgaben setzen sich zusammen, aus der individuell Sehberatungen des Kunden, der Bestimmung der Sehstärke und die Fertigung der Sehhilfe. Der Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin sind auch Führungskräfte. Sie leiten Augenoptiker und Augenoptikerin an und übertragen diesen Aufgaben. Sie koordinieren die verschiedenen Arbeitsabläufe und lernen Fachkräfte an. Zudem sind sie für die Ausbildung der Lehrlinge, innerhalb des Betriebes verantwortlich. Die Qualitätskontrollen, kaufmännische Aufgaben und die Verwaltung gehören ebenfalls zum Berufsbild. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Umgang mit den Lieferanten, Angebote zu kalkulieren, den Betrieb wirtschaftlich leiten und sind für die Belange rund um das Personal zuständig. In der Industrie liegt der Aufgabenbereich hauptsächlich in der Erforschung neuer Produkte. Der Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin sind verantwortungsvolle Berufe, zudem gehören große Eigenverantwortung und selbstständiges Arbeiten zum Berufsbild. Der Umgang mit Test- und Messgeräte gehören ebenso, wie der Umgang mit Schleifmaschinen und Werkzeugen dazu. Diese werden zur Bearbeitung von Glas, Metall und Kunststoffen benötigt. Mit größter Sorgfalt und Präzision stellen sie Sehhilfen her. Ebenso gehören die Büroarbeiten und ein sehr guter Umgang mit den Kunden zu den Aufgaben. Wichtig sind gute Führungs- und Sozialkompetenz.

Gehalt und Lohn:
Ein Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin erhalten einen Lohn von etwa 2.200 Euro bis 2.480 Euro brutto im Monat. Der Verdienst ist stark abhängig von den Anforderungen, der Berufserfahrung und der Verantwortlichkeit. Zu dem Verdienst kommen meist noch Sonderzahlungen oder Zulagen, wie etwa Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt.

Ausbildung und Weiterbildung:
Der Augenoptikermeister und die Augenoptikermeisterin sind eine anerkannte Weiterbildung und in der Handwerksordnung geregelt. Diese Umschulung bzw. Weiterbildung dauert in Vollzeit etwa 1 Jahr, in Teilzeit etwa 18 bis 30 Monate. Nach diesen Vorbereitungskursen, kann die Meisterprüfung erfolgen. Wobei diese Vorbereitungskurse für die Teilnahme an der Meisterprüfung nicht verpflichtend sind. Nach dieser Weiterbildung oder Ausbildung, kann der Augenoptikermeister oder die Augenoptikermeisterin einen Ausbildungsplatz ausschreiben, der Meisterbrief berechtigt zum Ausbilden. Ob man den hohen Anforderungen eines Augenoptikermeisters gerecht wird, lässt sich am besten Vorab durch ein Praktikum herausfinden. Denn für diese Weiterbildung erhält man keinen Verdienst, er ist sogar mit Eigenkosten verbunden. Auf der Suche nach einem Arbeitsplatz, ist eine einwandfreie Bewerbung erforderlich. Eine gute Bewerbungsvorlage aus dem Internet ist hierbei sehr hilfreich.

Stellenangebote:
Bei der Suche zum richtigen Job helfen Stellenangebote in der Presse oder im Internet. Bei der Jobsuche helfen aber auch die Arbeitsagenturen.