Assistent & Assistentin Gesundheits und Sozialwesen

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild gestaltet sich vielfältig und beansprucht ein erhebliches Maß an Flexibilität. Dadurch, das der Assistent, die Assistentin Gesundheits- und Sozialwesen mit unterschiedlichen Berufsgruppen zu tun hat. Aber auch unterschiedlichen Patientenklientel und deren Angehörigen. Es erfordert im hohen Umfang gutes Einfühlungsvermögen und einen starken Charakter. Die täglichen psychischen Belastungen, durch die einzelnen Krankheitsgeschichten sollte der Assistent, die Assistentin in vollem Umfang gewachsen sein. Ein wichtiger Bereich dieses Berufsbild ist es, ein gewisses mathematisches Verständnis zu besitzen und sich mit Kalkulationsprogrammen, wie z.B. Excel hervorragend auszukennen. Denn zu den Aufgaben gehört es auch, Finanzen, Kosten und Leistungsberechnungen vorzubereiten und zu erstellen. Unabdingbar muss der Assistent bzw. die Assistentin über eine gewisse Verschwiegenheit verfügen. Daten, die über den Patienten und dessen Krankheit berichten, dürfen niemals an Dritte unberechtigterweise weiter gegeben werden. Dennoch ist eine gute Kommunikationsfähigkeit und Kontaktfreudigkeit eine erhebliche Vorausetzung für dieses Berufsbild. Beratungsgespräche werden in vertraulicher Atmosphäre geführt. Hierbei sind neben sehr guten Deutschkenntnissen, auch weitere Sprachen, wie beispielsweise fließendes Englisch erwünscht. Wichtig ist es auch, sich mit der medizinischen Nomenklatur vertraut zu machen und diese sicher anzuwenden. Insgesamt sind die Aufgaben sehr vielfältig. Der Assistent oder die Assistentin für Gesundheits- und Sozialwesen müssen deshalb über sehr gute Allgemeinbildung verfügen.

Gehalt und Lohn:
Ein Assistent bzw. eine Assistentin erhält den Lohn nach Berufserfahrung gezahlt. Ist dieser im öffentlichen Dienst tätig, so wird das Gehalt in Entgeltgruppen eingeteilt und nach Alter, Familienstand und Berufsjahren gerechnet. Der Durchschnittliche Verdienst liegt bei 2.500 Euro brutto monatlich. Dazu kommen je nach Betrieb, eventuell noch das 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und sonstige Vergütungen hinzu.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung oder Umschulung erfolgt in einer Berufsakademie. Die Ausbildung erfordert mindestens mittlere Reife und ein Zeugnis des Berufskollegs in Gesundheit und Pflege. Bevor eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz in einer Berufsakademie abgegeben wird, sollte der Bewerber ein Praktikum in diesem Beruf absolvieren. Die Berufsakademie verlangt in der Regel Schulgeld. Deshalb kann bei den zuständigen Behörden auch Bafög beantragt werden. Eine Bewerbung sollte immer mit einer vollständigen Bewerbungsvorlage in der Berufsakademie ankommen, damit der Bewerber auch echte Chancen auf diese Weiterbildung hat.

Stellenangebote:
Die Jobsuche muss auch in Eigeninitiative erfolgen. Denn oft suchen Krankenhäuser Assistenten und Assistentinnen im Gesundheits und Sozialwesen. Selbstverständlich bieten alle privaten und öffentlichen Arbeitsagenturen auch Stellenangebote in diesem Job.