Zahntechniker & Zahntechnikerin

Berufsbild und Aufgaben:
Als Zahntechniker bzw. Zahntechnikerin hat man normalerweise keinen direkten Kontakt mit den zu behandelnden Patienten. Zu den verschiedenen Aufgaben zählen unter anderem das Anfertigen von Gebissen sowie Voll- und Teilprothesen, Reparaturen und Ausbesserungen, Zahnkronen und Zahnbrücken.
Ein/e Zahntechniker/in hat an sich wenige Kunden, ihre Aufträge erhalten sie von hauptsächlich von verschiedenen Zahnärzten, die z.B. Zahnabdrücke in Gipsform für die Zahnersatzherstellung liefern.

Gehalt und Lohn:
Die Zahntechniker-Innung empfiehlt im ersten Lehrjahr eine Ausbildungsvergütung von 330 Euro, im zweiten Lehrjahr 410 Euro, im dritten Jahr 490 Euro und im letzten Ausbildungsjahr 570 Euro. Da die Höhe der Vergütung während der Ausbildung tariflich nicht festgelegt ist, gibt die Zahntechniker-Innung Empfehlungen für die Vergütung in den einzelnen Ausbildungsjahren heraus. Für den Beruf des Zahntechnikers/der Zahntechnikerin gibt es keine tariflichen Vereinbarungen über den Lohn. Der Verdienst schwankt je nach Stadt und Bundesland zwischen 1.400 und 2.400 Euro brutto.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung nach der Handwerksordnung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin dauert dreieinhalb Jahre und endet mit einer Gesellenprüfung. Die Gesellenprüfung unterteilt sich in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung, die vor der örtlichen Handelskammer abgelegt werden muss.
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Bereiche. Zum einen den Ausbildungsbetrieb, zum anderen die Berufsschule. Der praktische Teil der Ausbildung kann in einem Zahnlabor, einer Zahnklinik oder einer Zahnarztpraxis absolviert werden. Während der schulischen Ausbildung werden theoretische Inhalte vermittelt, um die Arbeit im praktischen Ausbildungsteil erfolgreich abzuschließen.
Für die Bewerbung, die in diesem Berufsfeld vorwiegend schriftlich verlangt wird, gibt es keine Zulassungsbeschränkungen. Abiturienten haben gute Voraussetzungen für einen Ausbildungsplatz, ist aber keine Pflicht. Die einzelnen Unternehmen wählen für ihre Ausbildungsplätze die Auszubildenden nach eigenen Kriterien des Unternehmens aus. Daher sollte das Anschreiben möglichst individuell gestaltet sein, um das Interesse des Ausbilders zu wecken. Eine Bewerbungsvorlage kann dazu einen hilfreichen Ansatz bieten. Einige Unternehmen führen neben den persönlichen Gesprächen einen Eignungstest durch.
Ein Praktikum ist für die Zulassung zur Ausbildung nicht notwendig, bietet aber einen Einblick in den Bereich des Berufes. Es muss sehr sorgfältig und professionell gearbeitet werden. Da der Beruf zu den handwerklichen Berufen zählt, ist es wichtig, dass ein Auszubildender gestaltende Fähigkeiten besitzt. Um diese Neigungen bzw. Fähigkeiten zu entdecken ist ein Praktikum eine gute Möglichkeit. Durch die Teilnahme an verschiedenen Lehrgängen z.B. zum Thema Keramikkokklusion, Kunststoff- und Keramikverblendetechnik oder Totalprothetik kann sich ein Zahntechniker/ eine Zahntechnikerin weiterbilden und spezialisieren.
Die Selbstständigkeit kann erst nach der erfolgreichen Ablegung einer Meisterprüfung absolviert werden. Eine Meisterprüfung kann einer abgeschlossenen Ausbildung, Berufserfahrung und individuellen Fort- und Weiterbildungen begonnen werden.
Neben der Weiterbildung zum Zahntechnikermeister/zur Zahntechnikermeisterin gibt es das Studium Dentale Technologie an einigen Universitäten. Für eine Umschulung sind Vorkenntnisse im Bereich Mathematik, Physik und Chemie hilfreich.

Stellenangebote:
Wie in vielen Berufen stellt auch in diesem die Digitalisierung eine wichtige und zunehmende Rolle dar. Die computeranimierten Programme gewinnen immer mehr an Bedeutung, so dass sich die Jobsuche in der Zukunft erschweren wird. Trotzdem kann auf den Berufszweig nicht verzichtet werden, denn für das Gefühl für Ästhetik werden weiterhin menschliche Fähigkeiten benötigt.
Derzeit finden Jobsuchende einen Job bei Zahnärzten, in Dentallabors, in Zahnkliniken oder in der Industrie.