Tischlermeister & Tischlermeisterin

Berufsbild und Aufgaben:
Zur fachgerechten Ausführung werden alte und neue Handwerkstechniken aus dem Tischlerhandwerk sowie eine Vielzahl von Werkzeugen und Maschinen eingesetzt. Eine umfangreiche Aus- und Weiterbildung ist dazu notwendig. Im Gegensatz zu einem Gesellen, hat ein Meister in seinem Berufsbild meist zusätzliche Planungs- und Führungsaufgaben im Handwerksbetrieb. Weitere Aufgaben von einem Tischlermeister kann auch die Berufsausbildung von Auszubildenden oder die Betreuung von Praktikanten im Praktikum im Betrieb sein.

Gehalt und Lohn:
Nach erfolgreicher Meisterprüfung, beträgt im Angestelltenverhältnis das monatliche Gehalt zwischen 2.612 bis 3.166 Euro. Zu diesem Verdienst kommen in der Regel noch Zulagen wie Urlaubsgeld oder ein 13. Monatsgehalt hinzu. Bei einer Selbstständigkeit ist der Lohn vom Tischlermeister meist abhängig von der Auftragslage und der betrieblichen Kalkulation, und kann daher nicht näher definiert werden.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Weiterbildung zum Tischlermeister ist für Tischlergesellen vor allem interessant, wenn Sie beabsichtigen sich selbstständig zu machen. Da das Tischlerhandwerk in Deutschland ein zulassungspflichtiges Handwerk ist, ist eine Selbstständigkeit ohne eine erfolgreiche Meisterausbildung nicht möglich.
Die Meisterausbildung im Tischlerhandwerk ist eine Möglichkeit der Weiterbildung nach der Berufsausbildung. Eine der Voraussetzungen für die Teilnahme an der Meisterausbildung ist die abgeschlossene Berufsausbildung zum Tischler. Wer über keine Berufsausbildung zum Tischler verfügt, dafür aber über eine andere anerkannte Berufsausbildung, kann ebenfalls an der Meisterprüfung teilnehmen, sofern eine mehrjährige Tätigkeit im Tischlerhandwerk nachgewiesen werden kann.
Die Ausbildung zum Meister kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Wobei es sich hierbei um keine eigentliche Ausbildung sondern eher um einen Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung handelt. Die Meisterprüfung zum Tischlermeister kann nach den Prüfungsordnungen im Tischlerhandwerk, auch ohne die Teilnahme am Vorbereitskurs absolviert werden. Die Vollzeitausbildung dauert hierbei zwischen 6 bis 18 Monate sowie bei einer Teilzeitausbildung zwischen 18- 24 Monate. Insgesamt dauert der Vorbereitungskurs 1250 Stunden. Ausbildungsinhalte sind neben theoretischen und praktischen Handwerkstechniken, vor allem die Vermittlung rechtlicher, kaufmännischer und betriebswirtschaftlichen Inhalten, die für die erfolgreiche Führung von einem Handwerksbetrieb notwendig sind. Einen Ausbildungsplatz zu den Vorbereitungskursen zur Meisterprüfung, findet man an speziellen Berufsschulen im Tischlerhandwerk. Sofern es sich bei der Meisterausbildung um keine geförderte Umschulung bzw. Weiterbildung handelt, muss der Teilnehmer an der Meisterausbildung, diese selbst bezahlen.

Stellenangebote:
Wer als Meister nicht den Weg der Selbstständigkeit einschlägt, wird weiter im Angestelltenverhältnis sein. Stellenangebote für Tischlermeister findet man meist in Großbetrieben oder Betrieben ohne Meister. Weitere Chancen bei der Jobsuche und Bewerbung sind als Kundenberater, Sachverständiger oder Restaurator im Tischlerhandwerk. Bei all diesen Berufen ist meist eine Meisterausbildung bei der Bewerbung als Bewerbungsvorlage notwendig.