Wirtschaftsprüfer & Wirtschaftsprüferin

Berufsbild und Aufgaben:
Bei Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüferin besteht das Berufsbild in verschiedenen Aufgabengebieten und Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens. Vor allem in Unternehmen, in denen eine Pflichtprüfung vom Gesetz vorgeschrieben ist, sind sie als Berater tätig. Sie helfen zudem bei Fusionen oder bei Börsengängen mit. Ihre Aufgaben können auch als Treuhänder, Sachverständiger oder Gutachter in Anspruch genommen werden. Dadurch sind umfangreiche Kenntnisse als Berater in wirtschaftlicher Betriebsführung nötig.
Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich sind die Prüfung und Beratung sowie das Aufzeigen von Lösungen bei eventuellen Problemen des Mandanten. Deshalb sind großes Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Loyalität ein weiter Bestandteil. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferin sind überwiegend für die betriebswirtschaftliche Prüfung verantwortlich, hierbei werden neben den Jahresabschlüssen und den Lageberichten, auch Konzernabschlüssen oder Konzernlageberichte kontrolliert und mit Bestätigungsvermerken versehen. Wegen der besonderen Befähigung, werden den Wirtschaftsprüfern auch regelmäßig andere betriebswirtschaftliche Prüfungen aufgetragen, zum Beispiel die Due-Diligence Prüfung, aber auch die Unterschlagungsprüfung. Auch die Steuerberatung und die rechtliche Vertretung von Steuerpflichtigen vor Finanzbehörden und Gerichten gehört in den Aufgabenbereich von Wirtschaftsprüfern. Des Weitern sind sie auch Gutachter oder üben Sachverständigentätigkeit aus und sind Unternehmensberater in wirtschaftlichen Belangen eines Unternehmens, sowie die Rechtsberatung. Die Wirtschaftsprüfer müssen unabhängig also frei von jeglicher Bindung sein, sie dürfen in ihren beruflichen Entscheidungen nicht beeinflusst sein. Zudem sind sie unbefangen. Ihre Entscheidungen treffen sie ohne jegliche Einflüsse und ohne Rücksicht, egal ob auf wirtschaftlicher, persönlicher oder rechtlicher Grundlage. Darunter fällt auch die Unparteilichkeit und die Verschwiegenheit. Die Gewissenhaftigkeit und Eigenverantwortung stehen im Berufsbild ebenfalls ganz oben. Dazu gehören auch ein berufswürdiges Verhalten. Darunter verseht man, das sich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferin innerhalb und außerhalb der Berufstätigkeit in Vertrauen und Achtung würdig verhalten.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst liegt bei einer 38 Stunden Woche bei durchschnittlich 6.000 Euro brutto im Monat. Dieser Lohn kann aber bei langjähriger Berufserfahrung deutlich höher ausfallen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Um eine Zulassung zu erhalten, werden ein entsprechendes Staatsexamen notwendig. Die Zulassung hierzu erhält man, wenn ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder im Einzelfall, eine langjährige Berufserfahrung im erforderlichen Bereich nachgewiesen werden können. Auch das Recht, ein öffentliches Amt zu bekleiden und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind erforderlich, genauso wie geordnete Vermögensverhältnisse, berufspflichtkonformes Verhalten und die gesundheitliche Eignung. Das Zulassungsverfahren ist bundesweit einheitlich geregelt. Die Ausbildung bzw. Prüfung zum Wirtschaftsprüfer ist als sehr anspruchsvolles Berufsexamen bekannt. Diese Ausbildung oder Umschulung umfasst wirtschaftliches Prüfungswesen, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Unternehmensbewertung, Berufsrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht.
Einen klassischen Ausbildungsplatz gibt es nicht. Vor der Weiterbildung lohnt ein Praktikum, hier kann man erfahren, ob man den wirklich sehr hohen Ansprüchen an diesen Beruf wirklich gerecht werden kann. Für eine erfolgreiche Bewerbung steht eine Bewerbungsvorlage im Internet bereit.

Stellenangebote:
Bei der Suche nach dem richtigen Job helfen Stellenangebote im Internet, Presse oder Arbeitsagenturen.