Meister & Meisterin Heizungs, Lüftungs und Sanitärtechnik

Berufsbild und Aufgaben:
Der etwas veraltete Begriff in diesem Berufsbild wurde 2003 in "Anlagenmechaniker und Anlagenmechanikerin - Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik" geändert. Bei dieser Ausbildung - als Zugangsvoraussetzung zur Meisterprüfung - handelt es sich um eine anerkannte Ausbildung nach dem BBiG (Berufsbildungsgesetz).
Die Aufgaben in diesem Berufsbild sind vielfältig. Sie übernehmen in Installationsbetrieben Fachaufgaben und haben die Leitung über ausgebildete Mitarbeiter sowie über Auszubildende.
Sie planen Heizungs- und Sanitäranlagen, bestellen und verwalten das benötigte Material, erstellen Kostenangebote und verhandeln sowohl mit Lieferanten wie auch mit Kunden. Sie sind für jeden Fachbetrieb ein Aushängeschild, müssen also bei allem Verhandlungsgeschick und Führungsqualitäten passende Umgangsformen haben. Ein Führerschein ist in diesem Beruf - auch wegen der ständig wechselnden Baustellen- sicher wünschenswert, gelegentlich auch bei manchen Arbeitgeber eine Einstellungsvoraussetzung.

Gehalt und Lohn:
Bei dem Lohn bzw. Gehalt können diese Fachkräfte von der anspruchsvollen Aus- bzw. Weiterbildung, die absolviert werden musste, profitieren. So liegt der durchschnittliche Verdienst, abhängig von dem Verantwortungsbereich, der Anzahl der unterstellten Mitarbeiter sowie der Größe des Betriebes- bei ca. 36.000 Euro im Jahr.

Ausbildung und Weiterbildung:
Diese Ausbildung wird in Deutschland im dualen System- also theoretische Unterweisung in der Berufsschule und praktische Ausbildung im Betrieb - absolviert.
Der Meister bzw. die Meisterin Heizungs, Lüftungs und Sanitärtechnik muss zunächst die vorgeschriebenen Stationen der Ausbildung durchlaufen. Meist wird nach einem Praktikum mit einem Betrieb dieser Branche ein Ausbildungsvertrag geschlossen. Einen Ausbildungsplatz kann man allerdings auch bei Ausbildungsgesellschaften erhalten. Nach einer regulären Ausbildungszeit von 3,5 Jahren und erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung kann die Berufsbezeichnung als Geselle getragen werden. Auch über den Weg einer Umschulung ist dieser Beruf erlernbar.
Hier schließt sich dann - nach entsprechend erworbener Praxis und einem kostenpflichtigen Lehrgang zur Vorbereitung - die Meisterprüfung an. Nunmehr ist der Meister bzw. Meisterin Heizungs, Lüftungs und Sanitärtechnik berechtigt, einen eigenen Betrieb zu führen und Lehrlinge auszubilden.
Bei einer Bewerbung für diesen Job ist es empfehlenswert, sowohl Verantwortungsbereich wie auch Aufstiegschancen sehr genau zu klären. Eine Bewerbungsvorlage ist über das Internet bei Jobbörsen oder in Bewerbungsportalen zu beziehen.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche können die Bundesagentur für Arbeit, die zuständige Handwerkskammer sowie die Fachinnungen behilflich sein. Stellenangebote sind regelmäßig den Inseraten aus den Tageszeitungen zu entnehmen.