Assistent & Assistentin Personalwesen

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild Assistent & Assistentin Personalwesen beinhaltet die zumeist eigenverantwortliche Personalplanung, die Personalbeschaffung, die Personalverwaltung und die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Hierbei arbeitet der Assistent bzw. die Assistentin Personalwesen mit der Geschäftsleitung und den Führungskräften zusammen, er steht aber auch häufig in telefonischem Kontakt mit externen Fachkräften.
Die Personalplanung arbeitet er aufgrund der Unternehmenskonzeption aus. Zu den Aufgaben bei der Personalbeschaffung gehört auch die Prüfung der Sozialversicherungspflicht der neuen Mitarbeiter und das Erstellen von Arbeitsverträgen.
Im Bereich der Personalverwaltung müssen bei allen Tätigkeiten die gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden; zu den Aufgaben gehört hier das Führen der Personalakten, das Durchführen von Internetrecherchen, das Erstellen von Personalstatistiken und die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Personalfragen. Schließlich zählt auch die Abwicklung von Abmahnungen und Kündigungen zu den Aufgaben, ebenso das Erstellen von Zeugnissen.
Oft bedient sich der Assistent bzw. die Assistentin Personalwesen einer Standardsoftware zur Textverarbeitung und Tabellenkalkulation. Im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die auch zu seinem Berufsbild gehört, arbeitet er in der Regel mit einem unternehmensspezifischen Anwendungsprogramm.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst des Assistenten bzw. der Assistentin Personalwesen variiert je nach Berufserfahrung und Branche; außerdem wird der Lohn stark von dem Grad der Verantwortung der Tätigkeit beeinflusst. Das Gehalt pro Monat kann brutto bis zu 2.900 Euro betragen. Neben den bereits genannten Faktoren hängt der Verdienst auch von der jeweiligen Region ab.

Ausbildung und Weiterbildung:
Wer eine Tätigkeit als Assistent bzw. Assistentin Personalwesen anstrebt, sollte zunächst eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im kaufmännischen Bereich in Erwägung ziehen. Teilweise bieten Unternehmen auch ein Praktikum an, um die Entscheidung im Hinblick auf eine Ausbildung zu erleichtern. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung oder bei Umschulung aus einem anderen Bereich ist eine Weiterbildung im Bereich Personalwesen unerlässlich. Es können aber auch Personen mit einer kaufmännischen Ausbildung und anschließender Berufserfahrung im Personalbereich eine Bewerbungsvorlage für den Beruf des Assistenten bzw. der Assistentin Personalwesen ausfüllen.
Eine Tätigkeit im Personalwesen bringt in der Regel eine kontinuierliche Weiterbildung im Arbeits- und Sozialrecht mit sich, um jederzeit die aktuellen Gesetzesänderungen berücksichtigen zu können. Außerdem ist eine Weiterbildung im Bereich der EDV-Anwendungen oder der Lohn- und Gehaltsabrechnung denkbar.
Daneben gibt es ein Angebot an diversen Lehrgängen, um durch Weiterbildung einen beruflichen Aufstieg zu erreichen; bei entsprechender Zugangsberechtigung kommt eventuell auch ein Hochschulstudium im Bereich Personalmanagement in Betracht.

Stellenangebote:
Stellenangebote für den Assistenten bzw. die Assistentin Personalwesen gibt es in allen Wirtsschaftsbereichen. Bei der Jobsuche kann man sich bei Industrie- und Handelsunternehmen ebenso umschauen wie bei Dienstleistern und großen Handwerksbetrieben. Auch ein Job in der öffentlichen Verwaltung ist denkbar.