Bäcker & Bäckerin

Berufsbild und Aufgaben:
Zu den Aufgaben in diesem Beruf gehören unter anderem das Herstellen von verschiedenen Brotsorten, Kleingebäck, Feinbackwaren, Dauerbackwaren oder Biobackwaren. Aber nicht nur das Erstellen von verschiedenen Backwaren ist die Aufgabe an diesem Arbeitsplatz, sondern auch das Anfertigen und Verarbeiten von verschiedenen Massen, Füllungen und/oder Cremes. Desweiteren werden in manchen Betrieben Torten und Desserts hergestellt oder für Catering Partykleingebäcke, Snacks zubereitet. Diese unterschiedlichen Aufgaben richten sich nach dem Angebot des jeweiligen Arbeitsplatzes. Neben den ganzen handwerklichen Tätigkeiten gehört das beraten der Kunden und das Verkaufen der Waren ebenfalls zu den Aufgaben an dem Arbeitsplatz, wenn man in kleineren Bäckereibetrieben angestellt ist.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst des Bäckers/der Bäckerin orientiert sich an verschiedenen Aspekten, wie z.B. die Berufserfahrung, regionale Bedingungen oder eventuell eine Anlehnung an einen Tarifvertrag. Allgemein schwankt der Lohn in diesem Berufszweig zwischen 1.200 bis 1.800 Euro brutto.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Bewerbung erfolgt meist in schriftlicher Form mit den üblich verlangten Unterlagen, wie Anschreiben, Lichtbild und Lebenslauf. Eine Bewerbungsvorlage liefert einen ersten Ansatz für ein Bewerbungsschreiben, sollte aber nie vollkommen übernommen werden.
Da die Ausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin von vielen nicht sehr hoch eingeschätzt wird, vor allem wegen dem frühen Aufstehen und der körperlichen Belastung, sollte vor Beginn einer Ausbildung ein Praktikum absolviert werden. So kann man sicher gehen, dass der ausgewählte Ausbildungsplatz für sich selbst der richtige Beruf ist.
Die Ausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin beträgt 3 Jahre und setzt sich aus einem schulischen Teil in einer Berufsschule und einem praktischen Teil in einem Ausbildungsbetrieb zusammen. Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt. Bäcker/Bäckerin ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksverordnung und dem Berufsbildungsgesetz. Daher besteht für die Ausbildung keine rechtlich festgelegte Zugangsvoraussetzungen, wie es in vielen anderen Berufen der Fall ist. Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin gibt es zahlreiche Wahlmöglichkeiten für eine Fort- und/oder Weiterbildung.
Nachdem einige praktische Erfahrung gesammelt worden ist, kann z.B. eine Meisterprüfung abgelegt werden. Nach einer Meisterprüfung darf der Meister selbst ein eigenständiges Unternehmen führen und ausbilden.
Eine Umschulung in diesen Beruf ist natürlich möglich, aber man muss sich unter anderem über die körperliche Belastung im klaren sein.

Stellenangebote:
Die Jobsuche für Bäcker und Bäckerin wurde in den letzten Jahren immer schwieriger, da sich der Markt auf Großbäckereien konzentrierte. Dort werden die Nahrungsmittel maschinell angefertigt, um z.B. Personalkosten zu sparen.
Doch der Trend geht zurück zu kleinen Bäckereibetrieben. Durch diesen Aufschwung wird dort vermehrt ein Job angeboten