Arbeitsvermittler & Arbeitsvermittlerin
Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild ist sehr vielseitig und Jobangebote für Arbeitsvermittler und Arbeitsvermittlerinnen bieten sowohl die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) als auch privatwirtschaftliche Firmen.
Eine wichtige Aufgabe des Arbeitsvermittlers/der Arbeitsvermittlerin ist die Information von arbeitssuchenden Menschen über aktuelle Entwicklungen in verschiedenen Berufen und Branchen, offene Stellen und offene Ausbildungsplätze. Desweiteren müssen sie auch in der Lage sein über die Anforderungen an die Bewerber und deren Vermittlungschancen zu informieren. Sie erstellen Qualifikationsprofile und suchen daruaf passende Stellenangebote heraus. Eine wesentliche Aufgabe des Arbeitsvermittlers/der Arbeitsvermittlerin ist auch die Recherche in Datenbanken, Jobbörsen und Zeitungen sowie die telefonische Akquise von Stellen und Ausbildungsplätzen. Ein guter Arbeitsvermittler/Arbeitsvermittlerin ist kontaktfreudig und sensibel im Umgang mit Menschen. Auch die Unterstützung bei der Bewerbung und die Vorbereitung auf Vorstellungsgespäche gehört mit zum Berufsbild. Ist man als privater Arbeitsvermittler in einer Zeitarbeitsfirma, einem Personalberatungsunternehmen oder einer Vermittlungsagentur tätig, gehört auch die Weiterbetreuung der Kunden nach einer erfolgreichen Vermittlung mit dazu. Diese erfolgt in Form von Gesprächen in der Einarbeitungsphase und Beratung der Arbeitgeber. Die rechtliche Basis für die Arbeit der Arbeitsvermittler/Arbeitsvermittlerinnen ist das Sozialgesetzbuch III in den Agenturen für Arbeit und das Sozialgesetzbuch II in den ARGEn.
Gehalt und Lohn:
Das Gehalt eines Arbeitsvermittlers oder einer Arbeitsvermittlerin ist recht unterschiedlich und hängt davon ab, ob in einer Bundesagentur für Arbeit oder einer ARGE oder privatwirtschaftlich gearbeitet wird. Man kann aber in etwa mit einem Verdienst von 2.000 bis 2.700 Euro Brutto als Einstiegsgehalt rechnen. Auch das Bundesland in dem man tätig ist, spielt eine Rolle. Den niedrigsten Lohn muss man in Thüringen oder Brandenburg erwarten - dort liegt das gehalt oft nur bei 1.700 bis 2.000 Euro brutto.
Ausbildung und Weiterbildung:
Um den Beruf des Arbeitsvermittlers ausüben zu können, ist ein Studium der Wirtschafts-, Sozial- oder Rechtswissenschaften nötig. Die Hochschule der Bundesagentur für Arbeit bietet einen Studiengang Arbeitsmarktmanagement an, welcher auf den Beruf des Arbeitsvermittlers/der Arbeitsvermittlerin vorbereitet. Es werden von verschiedenen Bildungsträgern auch diverse Weiterbildungen angeboten, wie zum Beispiel die der "Fachkraft für Personalberatung und Personalvermittlung". Und natürlich hat der Arbeitsvermittler auch beruflich mit den Themen Ausbildung und Weiterbildung zu tun, da auch die Vermittlung einer Umschulung, eines Praktikum oder eines Ausbildungsplatz zu seinen Aufgaben gehören. Der Arbeitsvermittler bietet zum Beispiel eine Bewerbungsvorlage an und unterstützt bei der Bewerbung.
Stellenangebote:
Jobangebote für Arbeitsvermittler werden direkt durch die örtlichen Arbeitsagenturen und ARGEn angeboten. Auch Internetsuchmaschinen und Jobbörsen sind nützlich bei der Jobsuche, da dort häufig ein Job zu finden ist, der woanders nicht gelistet ist.