Steuerberater & Steuerberaterin
Berufsbild und Aufgaben:
Ein Steuerberater beziehungsweise eine Steuerberaterin, haben diverse Aufgaben zu erledigen. Sie können eine eigene Kanzlei haben, ebenso gut können sie im Angestelltenverhältnis tätig sein. Sie beraten und vertreten Mandanten. Menschen, welche eine Tätigkeit als Selbständige ausüben, sind verpflichtet jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Wird ein Steuerberater damit beauftragt, gehört zu seinen Aufgaben, die Unterlagen des gesamten Jahres aufzuarbeiten und zusammenzustellen. Das bedeutet in der Regel, dass er in seinem Büro, Steuerfachgehilfen, angestellt hat. Diese arbeiten die Belege auf und erstellen eine Buchführung. Die Aufgaben der Steuerberaterin, bestehen in erster Linie in der Prüfung des aufbereiteten Zahlenmaterials. Daraufhin kann eine Gewinn- und Verlustrechnung, oder eine Bilanz erarbeitet werden. Entsprechende Steuererklärungen, wie die Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, die Einkommensteuererklärung, mit den dazugehörigen Anlagen, werden angefertigt. Sehr von Vorteil ist es, wenn eine, Lohnbuchhalterin, hier entsprechende Aufgaben übernehmen kann. Lange Zeit wurde das Berufsbild Steuerberater eher den männlichen Personen vertreten. Seit geraumer Zeit sind nun auch sehr viele Steuerberaterinnen, bei diesem Berufsbild, anzutreffen.
Gehalt und Lohn:
Steuerberater und Steuerberaterinnen beziehen weder Gehalt noch Lohn, es sei denn, es besteht ein Angestelltenverhältnis. In diesem Fall ist die Spanne von Gehalt und Lohn von 3.000 bis zu 5.000 Euro brutto im Monat erzielen. Dies ist von unterschiedlichen Aspekten abhängig. Die Zahl der selbständigen Steuerberater und Steuerberaterrinnen ist rückläufig. Sie rechnen ihren Verdienst nach der Steuerberatergebührenverordnung ab. Ebenso viel wie auch beim, Rechtsanwalt, werden der Berechnung der Gegenstandswert oder Streitwert zu Grunde gelegt. Vielleicht ein Beispiel am dieser Stelle. Um den Verdienst in Rechnung zu stellen werden von 20.000 Euro Jahreseinkommen kann die Gebühr von 1/20 bis 4/20 erhoben werden. Kann die Berechnung zwischen 32,30 Euro und 129,20 Euro liegen. Dies richtet sich auch nachdem dem Arbeitsaufwand und liegt im Ermessen vom Steuerberater.
Ausbildung und Weiterbildung:
Um als Steuerberater zugelassen zu werden, gibt es drei Wege. Die Ausbildung kann auf dem direkten Weg über ein Studium absolviert werden. Der andere Weg die Zulassung, auch als Steuerberaterin, zu erhalten, ist ein abgeschlossenes Studium im kaufmännischen Bereich. Hier müssen aber Jahre Tätigkeit auf diesem Gebiet, nachgewiesen werden. Steuergehilfen, können nach 10 Jahren Tätigkeit in einem Steuerbüro, eine Weiterbildung anstreben. Eine Umschulung gestaltet sich recht schwierig. Um der Arbeitslosigkeit zu entkommen, werden selbstverständlich alle Umschulungsmöglichkeiten in Betracht gezogen. Da aber die Anforderungen, auch durch die Gesetzgebung, klare Eckpunkte für dieses Berufsbild festgelegt haben, sind die Chancen auf diesem Weg zu einem neuen Job zu kommen sehr gering. Ein Praktikum zur Steuerberaterin bietet sich vor den Prüfungen an. Es kann zwischen zwei oder auch sechs Monaten absolviert werden.
Einen Ausbildungsplatz zu diesem Berufsbild gibt es in dem Sinne nicht. Es geht dem einen Studium voraus, oder wie bereits beschrieben, eine Ausbildung im steuerlichen Bereich, die sich entsprechend erworbenen Kenntnissen in diesem Bereich, über eine Weiterbildung, ihr Ziel erreichen kann.
Stellenangebote:
Die Zahl der kleinen Steuerbüros wird immer geringer. Als beginnt auch in diesem Berufszweig die Jobsuche. Hier gelten allgemeine Suchoptionen. Die Presse unter Rubrik "Stellenangebote", das Internet als Plattform um einen Job zu finden und natürlich auch durch persönlichen Kontakt.
Wurden auf diesem Weg Stellenangebote gefunden, ist die Bewerbungsvorlage gewissenhaft und ordentlich vorzubereiten. Bei der Bewerbung, ist das äußere Erscheinungsbild von sehr großer Bedeutung. Ebenso, sollte bei einem Vorstellungsgespräch darauf geachtet werde, das die vereinbarte Zeit genau eingehalten wird.