Stadtplaner & Stadtplanerin

Berufsbild und Aufgaben:
Die Aufgaben des Stadtplaners oder der Stadtplanerin umfassen den Entwurf eines Gestaltungskonzeptes und teilweise auch die Durchführung desselben. Dabei richtet sich die Arbeit dieses Berufes auf öffentliche Räume. Aus diesem Grund sind die Arbeit- und Auftraggeber häufig Ämter, die mit Stadtentwicklung und Stadtplanung ihr Dasein bestreiten. Darüber hinaus beschäftigen Architekturbüros und Planungsabteilungen von Bauträgern Stadtplaner, wobei auch hier die Auftragslage öffentlichen Zonen gilt. Wie in allen Bereichen, die mit öffentlichen Mitteln arbeiten, kommt auch ein Stadtplaner regelmäßig mit Anträgen auf finanzielle Mittel zur Umsetzung von Projekten in Kontakt. Zum Teil umfasst das Berufsbild auch die Teilnahme an Projektausschreibungen.
Das Berufsbild des Stadtplaners zeigt eine kreative Seite, die auch mit Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein gepaart ist. Sachverstand und erforderliches Spezialwissen erwirbt der Stadtplaner regulär in einem ingenieurwissenschaftlichen Studium, das sich schwerpunktmäßig mit Raum-, Stadt- oder Regionalplanung befasst.

Gehalt und Lohn:
Als Architekt für öffentliche Räume unterliegt auch der Stadtplaner gewissen finanziellen Grenzen. Diese werden durch die finanziellen Mittel der Kommune vorgegeben. Berufserfahrung und Studienausrichtung spielen ebenfalls eine Rolle bei der Bezifferung von Lohn. Der Verdienst liegt 2.500 Euro pro Monat, wobei dies eher die untere Grenze darstellt. 3.500 Euro Gehalt pro Monat können mit einer Vollzeitbeschäftigung ebenso erreicht werden.

Ausbildung und Weiterbildung:
Auch die Richtungen Architektur oder Bau eines vergleichbaren Studienziels sind einschlägige Voraussetzung für diesen Beruf. Einen Ausbildungsplatz oder eine reine Umschulung zur Stadtplanerin oder zum Stadtplaner gibt es nicht. Mit der Ausbildung durch ein ingenieurwissenschaftliches Studium mit Ausrichtung auf das Fach Architektur ist allerdings der Status des Stadtplaners noch nicht erlangt. Hierfür bedarf es der Eintragung in eine sogenannte Stadtplanerliste der Architektenkammer. Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass der Stadtplaner bereit ist, seine Weiterbildung nicht zu vernachlässigen. Dieser Zwang sichert auf der anderen Seite, dass der Stadtplaner sich mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten, neuen Materialien, neuen baulichen Vorschriften und Gesetzesgrundlagen und nicht zuletzt architektonischen Trends auseinandersetzt.

Stellenangebote:
Schon während des Studiums macht es Sinn, sich um ein Praktikum zu bemühen, das die Einbindung in laufende Projekte ermöglicht. Eine Bewerbung in der Studienzeit ist oft eine der ersten überhaupt. Im Internet findet sich für jeden Job und jedes berufliche Ziel eine passende Bewerbungsvorlage, welche die Unsicherheit bezüglich einer gelungenen Selbstdarstellung mindern kann. Auch nach dem Studium während der Jobsuche will richtiges bewerben gelernt sein, damit Stellenangebote nicht mit anderen Kandidaten besetzt werden.