Leiter & Leiterin Rechnungswesen

Berufsbild und Aufgaben:
Ihre Aufgabe besteht im Wesentlichen aus dem Überwachen und Lenken der Geldeingänge sowie der Ausgaben, der vorbereitenden Buchführung zur Besprechung mit dem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. Weitere Aufgaben sind die Planung von Ausgaben und Investitionen, die Sicherstellung der liquiden Mittel nach Anweisung der Geschäftsleitung und die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen. In der Abteilung Rechnungswesen werden dann auch die regelmäßigen Finanzübersichten erstellt, ausgewertet und der Geschäftsleitung vorgelegt. Die dann notwendigen Gespräche mit der Unternehmensleitung werden auch Prognosen, z. B. anhand der bereits eingegangenen Bestellungen, beinhalten. Auch die Beratung der Geschäftsleitung in Steuerfragen obliegt dem Leiter des Rechnungswesens.
In diesem Berufsbild wird eine hohe Identifikation mit dem Unternehmen erwartet sowie eine harmonische Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung bzw. mit dem Vorstand. Der Leiter bzw. die Leiterin Rechnungswesen gehört ohne Zweifel zu den leitenden Mitarbeitern und ist der Verschwiegenheit verpflichtet.

Gehalt und Lohn:
Der Lohn bzw. das Gehalt für Inhaber einer solchen Position ist natürlich abhängig von der Größe des Unternehmens, spiegelt aber die Wichtigkeit dieses leitenden Angestellten wieder.
Bewerber können mit einem Verdienst von ab ca. 48.000 Euro im Jahr rechnen, wobei manche Leiter des Rechnungswesens problemlos Bezüge im sechsstelligen Bereich erreichen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Eine klassische Ausbildung im dualen System, mit Praktikum, Ausbildungsplatz und Abschlussprüfung oder gar eine Umschulung ist in diesem Beruf nicht vorgesehen. In dieser Position sind oft studierte Betriebswirtschaftler, Juristen, die eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben, oder Kaufleute zu finden. Neben der sachlichen und fachlichen Leitung der Abteilung Rechnungswesen, die von der Dimension von der Größe des Unternehmens abhängig ist, obliegt dem Leiter bzw. der Leiterin der Abteilung Rechnungswesen auch die disziplinarische Aufsicht der unterstellten Mitarbeiter. Je nach Struktur und Größe des Unternehmens gehören mehrere Unterabteilungen zu der Abteilung Rechnungswesen, beispielsweise die Revision. Auch hier werden Vorgänge von finanzieller Bedeutung geprüft und dem Leiter bzw. der Leiterin Rechnungswesen zuständigkeitshalber zur Kenntnis gebracht. Es kann daher festgestellt werden, dass die Abteilung Rechnungswesen für jedes Unternehmen von zentraler Bedeutung ist.

Stellenangebote:
Bei einer Bewerbung für diesen Job wird es neben des bisherigen Werdeganges auf einen untadligen Ruf sowie- wegen der Nähe zur Geschäftsleitung - auf mögliche Empfehlungen ankommen. Eine Bewerbungsvorlage kann über online Jobportale für kaufmännische Berufe bezogen werden.
Bei der Jobsuche ist die Fürsprache von Organisationen und Verbände des jeweiligen Wirtschaftszweiges sinnvoll. Stellenangebote sind den überregionalen Tageszeitungen zu entnehmen.