Rechtsanwalts- u. Notargehilfe & Rechtsanwalts- u. Notargehilfin

Berufsbild und Aufgaben:
In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Bayern oder Berlin, kann ein Rechtsanwalt gleichzeitig das Amt des Notars ausüben, in anderen Bundesländern, beispielsweise Brandenburg, müssen die Büros eines Rechtsanwalts und eines Notars räumlich voneinander getrennt geführt werden.
Die Aufgaben der Rechtsanwalts u. Notargehilfin im Büro von Rechtsanwalt oder Notar sind grundsätzlich mit denen einer Sekretärin zu vergleichen. Das Berufsbild beinhaltet aber auch spezielle Komponenten, die einige juristische Grundkenntnisse voraussetzen. Während der Ausbildung wird dem Rechtsanwalts u. Notargehilfen ein Einblick in die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Fristenwahrung, Zustellungsvoraussetzungen, Mahnwesen und Vollstreckung von Forderungen vermittelt. Er sollte in der Lage sein, einfache Vorgänge aus diesen Bereichen selbständig zu betreuen.
Moderne Kanzleien verfügen heute über spezialisierte Computersoftware für das Rechtsanwaltsbüro oder das Notariat.
Mit dieser Software muss die Rechtsanwalts u. Notariatsgehilfin sicher umgehen können.

Gehalt und Lohn:
Welches Gehalt Rechtsanwalts u. Notargehilfen nach erfolgreicher Ausbildung erwarten dürfen, hängt von den regionalen Tarifen ab. Außerhalb des eigentlichen Einsatzbereiches, in der freien Wirtschaft, ist das Gehalt von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Arbeitgebers abhängig.
Der Tariflohn für Rechtsanwalts u. Notargehilfen beträgt, je nach Bundesland, zwischen etwa 1.250 und über 2.000 Euro (in Hamburg).
Bei Sonderqualifikationen, beispielsweise speziellen Fremdsprachenkenntnissen, kann der Verdienst deutlich höher ausfallen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Voraussetzung dafür, die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz abgeben zu können, ist der Realschulabschluss oder das Abitur.
Dabei muss auf gute Noten in Deutsch und Mathematik besonderer Wert gelegt werden. Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist absolute Grundvoraussetzung dafür, bei einem Rechtsanwalt oder Notar zu arbeiten. Mathematische Kenntnisse sind ebenso wichtig, da die Rechtsanwalts u. Notargehilfin die Finanzbuchhaltung zu betreuen hat und nach Weisung ihres Vorgesetzten Rechnungen schreibt. Bei Vorliegen der Voraussetzungen kann die Ausbildung auch als Umschulung erfolgen.
Die zweijährige Ausbildung wird in einem Rechtsanwalts- oder Notarbüro durchgeführt. Begleitend muss die Berufsschule besucht werden.
Ist die Ausbildungsstelle bei einem Rechtsanwalt, gehört zur Ausbildung ein Praktikum im Notariat, durch welches sich der zukünftige Rechtsanwalts u. Notargehilfe die praktischen Kenntnisse, die speziell im Notariat erforderlich sind, aneignen soll. Eine Besonderheit des Notariats ist beispielsweise das Nähen und Siegeln von Urkunden.
Weiterbildung ist möglich. Rechtsanwalts u. Notargehilfen mit Berufserfahrung können sich zu Bürovorstehern oder Rechtsfachwirten qualifizieren. Bei der Bewerbungsvorlage können sie Leitungsfunktionen beanspruchen.
Rechtsanwalts u. Notargehilfen haben aufgrund ihrer Ausbildung Aussicht auf einen vielseitigen und interessanten Job. Der Umgang mit Menschen gehört ebenso zu ihrem Alltag wie der Umgang mit Gesetzen und mit Zahlen.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche müssen sich Rechtsanwalts u. Notargehilfe nicht allein auf die Angebote von Rechtsanwälten und Notaren verlassen. Sie können auch andere interessante Stellenangebote mit gutem Verdienst finden, beispielsweise bei Versicherungen. Mittelständische Handwerksbetriebe schätzen die Fachkenntnisse in Mahnwesen, Vollstreckung und Berechnung von Lohn ebenso.




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