Architekt & Architektin

Berufsbild und Aufgaben:
Die Aufgaben eines Architekten beziehen im Kern auf die Planung und Bauausführung von Gebäuden. Dabei handelt der Architekt im Auftrag des Bauherren, dessen Wünsche bei der Durchführung des Projektes natürlich zu berücksichtigen sind. Das Berufsbild des Architekten ist gekennzeichnet durch ein hohes mathematisches und geschmackliches Verständnis. Auch die Kalkulations- und Kostensituation muss von einem Architekten beachtet werden. Der Architekt plant und entwirft das gewünschte Gebäude unter den rechtlichen Aspekten und fungiert federführend, was das verwendete Material betrifft. Spezielle Computerprogramme unterstützen den Architekten bei der Umsetzung seiner Pläne. Diese Programme bezeichnet man als CAD.

Gehalt und Lohn:
Das Gehalt des Architekten oder der Architektin ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das Berufsbild Architektin passt in den angestellten Bereich ebenso wie in den freiberuflich beziehungsweise selbstständigen Sektor. Letzter werden ihr Gehalt durchaus selbst bestimmen können, allerdings müssen sie ein gesteigertes kaufmännisches Geschick mitbringen. Im selbstständigen Bereich muss der Architekt unter anderem seine Kunden selbst akquirieren. Desto erfolgreicher er dabei und bei der entsprechenden Kundenbindung ist, desto höher wird sein Lohn ausfallen.
Im angestellten Bereich, zum Beispiel in einem Architektenbüro, gibt es eine breite Spanne, was die Gehaltsmöglichkeiten betrifft. Entscheidend dabei ist schon alleine die Frage, welche Kunden und Projekte das Architektenbüro betreut. Allgemein kann man bei einem abgeschlossenen Studium zum Architekten mit einem Verdienst von 33.000 bis 60.000 Euro rechnen. Jedoch sind Verdienstmöglichkeiten in weitaus höheren Gehaltsregionen durchaus möglich.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung zum Architekten läuft nicht über einen Ausbildungsplatz ab, sondern über den klassischen Studienweg an einer Universität oder einer entsprechenden Fachhochschule. In der Regel absolviert der Architekturstudent zehn Semester und verfasst eine abschließende Masterarbeit. Ein reiner Bachelor-Studiengang von sechs bis acht Semestern wird ebenfalls angeboten. Allerdings ist der zuerst genannte Studiengang als hochwertiger und wesentlich sinnvoller anzusehen, da der Bachelor Studiengang möglicherweise durch die Architektenkammer nicht anerkannt wird. Das bedeuten dann im ärgsten Fall, dass man die Berufsbezeichnung Architekt nicht führen darf. Die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin steht tatsächlich nicht im unmittelbaren Zusammenhang zu dem entsprechenden Studiengang. Erst wenn ein Eintrag in die Architektenkammer erfolgt, darf man sich auch Architekt oder Architektin nennen. Eine Eintragung ist grundsätzlich nur mit dem der Vorweisung von zwei Jahren Berufserfahrung möglich.
Bei der Bewerbung auf einen der beiden Studiengänge ist es unumgänglich eine aussagekräftige Bewerbungsvorlage zu haben. Oft muss mindestens ein Praktikum von sechs Monaten vorgewiesen werden.
Eine Umschulung beziehungsweise Weiterbildung zum Architekten ist ergänzend ebenfalls möglich. Der zweite Bildungsweg führt dabei über die Ausbildung in verschieden handwerklichen Berufen und eine einschlägige Berufserfahrung. Diese Berufserfahrung kann in einem Architektenbüro gesammelt werden.
Auch in einem solchen Fall entscheidet die Architektenkammer, wer sich als Architekt oder Architektin bezeichnen darf und zum Beispiel Bauanträge vorlagen darf. Architekten haben die Möglichkeit sowohl im selbstständigen wie auch im angestellten Bereich zu arbeiten.

Stellenangebote:
Die Jobsuche nach einer angestellten Tätigkeit kann im Inland wie auch im Ausland stattfinden. Je nachdem, was für den Absolventen vorstellbar ist, sind auch Stellenangebote in Amerika wie auch Russland oder Asien möglich. Entsprechende sprachliche Kompetenzen sind dabei unverzichtbar. Eine weitere Möglichkeit in diesen Job einzusteigen, ist der Weg über ein Praktikum. Dabei allerdings sollte die Wahl auf ein renommiertes Architektenbüro fallen, da hier die Chancen auf eine anschließende Festanstellung weitaus höher sind.