NC ist die gängige Abkürzung für Numerus Clausus. Dieser bezeichent die über die ZVS oder an den Universitäten (NCU) geltenden Anforderungen für den Notendurchschnitt des Abiturs, um sich für die Aufnahme in einem Studiengang bewerben zu können. Für jedes einzelne Fach verändert sich dieser Wert ständig, wird mitunter abgeschafft oder wieder in Kraft gesetzt. Der aktuelle Numerus Clausus richtet sich immer nach dem letzten Abschlussjahrgang und dem darin erreichten Notendurchschnitt je Bundesland. So können die Zugangsvoraussetzungen in unterschiedlichen Bundesländern anders sein. Somit konkurriert man bei einer Bewerbung über die ZVS mit anderen Bewerbern aus einem Bundesland um einen Studienplatz. Die Hochschulen hingegen legen institutseigene Mindestanforderungen bezüglich des Abiturdurchschnitts für ein Fach fest. Diese sind bei den jeweiligen Hochschulen zu erfragen.