Deutsche Hochschulen sind internationale anerkannte Institute – das gilt auch für die zahlreichen Jurafakultäten des Landes. Nach dem Studium, als Volljurist, ist man dazu befähigt, als Anwalt, Staatsanwalt, Richter oder Notar zu arbeiten. Weiterhin sind zahlreiche Spezialisierungen möglich. Zum Beispiel auf Wirtschaftsrecht. Firmenanwälte unterstützen beispielsweise Unternehmen in allen wirtschafts-, marken- und haftungsrechtlichen Fragen..