Fragen im Vorstellungsgespräch
Der große Tag ist gekommen und der Bewerber hat endlich die Chance, sich nach einem langwierigen Auswahlverfahren persönlich im Unternehmen vorzustellen. Neben den üblichen Fragen zum Werdegang und dem Smalltalk über Wetter und das persönliche Befinden fordern Arbeitgeber auch gerne Informationen vom Gegenüber, die nicht unbedingt auf Zuspruch von Seiten des Bewerbers stoßen.
Einige Fragen dürfen immer gestellt werden, andere sind in besonderen Fällen zulässig, wieder andere müssen hingegen gar nicht oder können gar mit einer Lüge beantwortet werden. Alles unterliegt hier natürlich gesetzlichen Bestimmungen, der Arbeitgeber hat ein begrenztes Fragerecht im Vorstellungsgespräch.
Zulässige Fragen
Der Arbeitgeber darf Informationen bezüglich der beruflichen Fähigkeiten verlangen, sowie sich nach Arbeits- und Ausbildungszeugnissen erkundigen. Auch Fragen zum vorherigen Gehalt sind erlaubt, wenn diese Erkenntnisse über die Fähigkeiten des Bewerbers zulassen. Ebenfalls müssen vom Arbeitnehmer Auskünfte bezügliche einer AIDS-Erkrankung – etwa im Gesundheitswesen – und bezüglich Pfändungen gegeben werden. Falschaussagen stellen für den Arbeitnehmer einen Kündigungsgrund dar oder können zur Anfechtung des Arbeitsvertrags aufgrund arglistiger Täuschung führen. Der Bewerber muss daher alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten und auch einräumen, wenn er nicht für die Tätigkeit geeignet ist.
Mögliche Fragen
Andere Angaben zur Person dürfen vom Arbeitgeber nur in bestimmten Fällen gefordert werden, beispielsweise zu Religions- und Parteizugehörigkeit, falls dies zu Interessenkonflikten im Betrieb führen könnte. Ebenfalls möglich sind Fragen bezüglich Vorstrafen, falls diese für die Anstellung entscheidend wären, oder zu den Vermögensverhältnissen, falls eine Bestechungsgefahr droht oder eine Geheimhaltungspflicht vorliegt. Ähnliches gilt für eine HIV-Infektion, falls der Arbeitnehmer durch diese nicht für die Stellung geeignet ist.
Unzulässige Fragen
Auf unzulässige Fragen während des Gesprächs muss der Arbeitnehmer nicht antworten oder darf sogar eine Notlüge anwenden. Mögliche Themen in dieser Kategorie sind die Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft. Auch allzu persönliche Fragen sind nicht erlaubt. Der Familienstand sollte im Gespräch genannt werden, jedoch müssen keine Auskünfte bezüglich einer bevorstehenden Eheschließung, einer Schwangerschaft oder der sexuellen Orientierung gegeben werden.
