Werkzeugmachermeister & Werkzeugmachermeisterin

Berufsbild und Aufgaben:
Der Werkzeugmachermeister und die Werkzeugmachermeisterin arbeiten in Unternehmen des Maschinen- und Werkzeugbaus. Als Fach- und Führungskraft sind sie die leitende Kraft im jeweiligen Betrieb. Ihre Beschäftigung finden sie beispielsweise in Betrieben des Kraftfahrzeugbaus oder bei Herstellern von feinmechanischen elektrischen Messinstrumente, aber auch bei Gebrauchsgüter-Reparaturdiensten. Als Führungskraft sind sie für die Koordination der Arbeitsabläufe und die Materialbereitstellung innerhalb des Betriebes verantwortlich. Zudem übernehmen sie auch die Aufgabe der betrieblichen Ausbildung und die Einweisung von unterstellten Mitarbeitern. Als Fachkraft überwachen sie die Qualitätsvorschriften, achten auf die termin- und fachgerechte Bearbeitung der Aufträge und übernehmen die verwaltenden und kaufmännischen Aufgaben. Werkzeugmachermeister und Werkzeugmachermeisterin sind aber auch für die Kundenberatung und die Angebotskalkulation zuständig. Zudem kümmern sie sich auch um den Schriftverkehr.
Meist übernehmen sie die Aufgaben der Organisation und Überwachung, bei besonders anspruchsvollen Arbeiten, legen sie aber durchaus selber Hand an. Außerdem entwerfen sie komplexe Maschinensysteme mit pneumatischer und elektronischer Steuerung oder sie erproben neue Prüf- oder Messgeräte. Vor allem in großen Betrieben, sind sie für das Personalwesen, die Arbeits- und Betriebsorganisation zuständig. Außerdem übernehmen sie auch die Aufgaben von Vertrieb und Marketing und sichern den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Als Fach- und Führungskraft müssen Werkzeugmachermeister und Werkzeugmachermeisterin gute Führungsqualitäten, gutem Kommunikationsfähigkeit, Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Organisationstalent und über guten Umgang mit den unterstellten Mitarbeitern und Kunden verfügen.

Gehalt und Lohn:
Der Werkzeugmachermeister und die Werkzeugmachermeisterin haben einen Verdienst von etwa 2.500 Euro bis 2.800 Euro brutto im Monat. Dieser Lohn ist abhängig vom jeweiligen Unternehmen, den Berufsjahren und der Zuständigkeit.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung zum Werkzeugmachermeister und zur Werkzeugmachermeisterin ist eine berufliche Weiterbildung. Diese ist in der Handwerksordnung geregelt. Für die Meisterprüfung werden Vorbereitungskurse über die Handwerksorganisationen angeboten. Diese Vorbereitungskurse dauern in Vollzeit etwa 8 bis 12 Monate und in Teilzeit etwa 24 Monate. Für die Meisterprüfung ist dieser Vorbereitungskurse nicht verpflichtend. Für diese Ausbildung gibt es keinen klassischen Ausbildungsplatz und keine Umschulung.
Vor der Weiterbildung lohnt ein Praktikum, hierbei können erste Erfahrungen im Bereich des Werkzeugmachermeisters erfahren werden. Eine Bewerbungsvorlage im Internet hilft dabei, eine gute Bewerbung zu erstellen.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche helfen Stellenangebote in Zeitung oder im Internet. Einen Job vermitteln auch Arbeitsagenturen.