Wachmann & Wachfrau Objektschutz

Berufsbild und Aufgaben:
Sowohl gewerblich als auch wohnwirtschaftlich genutzte Objekte können einen Objektschutz benötigen. Der Wachmann bzw. die Wachfrau hat dafür Sorge zu tragen, dass keine Person unbefugten Zugang zum Objekt erhalten. Dies gilt sowohl während als auch nach dem Geschäftsbetrieb. Der Objektschutz wird gegebenenfalls vom beauftragenden Unternehmen dazu bevollmächtigt, das Hausrecht für das Unternehmen auszuüben. Die Einhaltung des Datenschutzes sowie die Sicherung des Schutzobjektes gegen kriminelle Interessen oder terroristische Anschläge sind ebenso Aufgaben des Objektschutzes. Der Stelleninhaber muss sich daher mit den baulichen Einrichtungen des Objektschutzes (Sicherheitskameras, Schliessanlagen, Schwachstellen, Alarmanlagen, Brandmeldezentralen etc.) vertraut machen. Zudem wird er im Ernstfall gegebenenfalls Erste Hilfe bei Betriebsunfällen leisten müssen und ist in der Sicherheitszentrale erster Ansprechpartner bei einem Notruf aus den Aufzügen.
Der Objektschutz ist ein Dienst am Menschen. Sowohl im privaten Wohnbereich als auch im wirtschaftlichen Betrieb ist eine höfliche und seriöse Kommunikation mit den Bewohnern bzw. Angestellten Voraussetzung.
Zudem ist der Sicherheitsdienst erster Ansprechpartner in der Einsatzstellenkommunikation mit den Behörden (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Zoll, Energieversorger usw.)
Die Bereitschaft zum Schichtdienst ist im Objektschutz natürlich unerlässlich. Der Objektschutz umfasst aber beispielsweise auch den Ordnungsdienst auf diversen Veranstaltungen. Hier bieten private Sicherheitsfirmen häufig Stellen für ein Praktikum auf eine Festanstellung an.

Gehalt und Lohn:
Die Branche des privaten Wachgewerbes ist mittlerweile mit einem Mindestlohn versehen. Für eine Stunde darf der Lohn in Baden-Württemberg 8,46 Euro pro Stunde (höchster Wert) bzw. in Schleswig-Holstein 6,53 Euro pro Stunde (niedrigster Wert) nicht unterschreiten.
Möglichkeiten für einen zusätzlichen Verdienst bieten zudem saisonelle Veranstaltungen zu denen Personal mit Sachkunde im Objektschutz jedes Jahr gesucht werden. Zum festen Gehalt kommen natürlich noch entsprechende Zuschläge für die Nachtarbeit hinzu.

Ausbildung und Weiterbildung:
In der Ausbildung wird der Wachmann bzw. die Wachfrau im Objektschutz umfassende Schulungen zu den Themen Recht, Datenschutz, Rechte und Pflichten im Vergleich zu den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsfunktion (BOS), baulicher und technischer Objektschutz, Waffenkunde etc. erhalten.
Zudem ist die erfolgreiche IHK-Prüfung nach § 34a der Gewerbeordnung (Sachkundeprüfung für besondere Bewachungstätigkeiten) erforderlich. In der Regel ist zudem mindestens ein Führerschein für den PKW Voraussetzung für einen festen Job, bzw. einen Ausbildungsplatz.
Der Wachmann im Objektschutz muss sich mit vielseitigen Weiterbildungen beschäftigen. Um den potentiellen Eindringlingen immer einen Schritt voraus zu sein, ist eine Fortbildung zu neuen technischen und strategischen Verfahren im Objektschutz unerlässlich. Auch eine Umschulung ist denkbar. So kann beispielsweise auch die Weiterbildung als Personenschützer angestrebt werden.

Stellenangebote:
Stellenangebote finden sich in diversen Jobbörsen im Internet. Aber auch über die Homepage der örtlichen privaten Sicherheitsdienste lassen sich entsprechende Angebote finden. Auch eine initiative Bewerbung kann hier nicht schaden. Selbstverständlich hilft auch die Agentur für Arbeit bei der Jobsuche oder der Suche nach einem Ausbildungsplatz und hält eine entsprechende Bewerbungsvorlage bereit.