Syndikus Anwalt & Syndikus Anwältin Uni

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild ähnelt dem eines Rechtsanwalts. Der Syndikus Anwalt besitzt die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, ist aber gleichzeitig bei einem Wirtschaftsunternehmen fest angestellt. Berufsrechtlich umstritten war lange, ob der Syndikus Anwalt neben seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber auch noch eine eigene Kanzlei führen muss.
Die Ansicht, dass Syndikus-Tätigkeit allein keine Anwaltstätigkeit sei, ist inzwischen höchstrichterlich korrigiert worden.
Geblieben ist die Einschränkung, dass der Syndikus Anwalt seinen Arbeitgeber vor Gericht nicht anwaltlich vertreten darf.

Gehalt und Lohn:
Das zu erwartende Gehalt ist regional und je nach Arbeitgeber verschieden. Ein Mindestgehalt von etwa 1.250 Euro brutto monatlich steht Spitzengehältern von bis zu 8.000 Euro brutto monatlich gegenüber.
Durchschnittlich kann ein Gehalt von etwa 3.500 bis 5.000 Euro als Lohn nach dem beschwerlichen Jurastudium erwartet werden. Bei der Bewerbung für den Job des Syndikus Anwalts sollte bei Angabe der Gehaltsvorstellung bedacht werden, welche speziellen Qualifikationen angeboten werden können, die dem Arbeitgeber von Nutzen sind.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung der Syndikus Anwältin Uni erfordert ein Universitätsstudium, das mit Ablegen des ersten juristischen Staatsexamens zu beenden ist und das Absolvieren der zweijährigen Referendarzeit, die mit dem Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens beendet wird. Es ist die Ausbildung erforderlich, die auch zum Ausüben des Richteramtes befähigt und dazu, die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu beantragen.
Durch ein Praktikum in der Wirtschaft kann schon während des Studiums festgestellt werden, ob die Neigung zur Tätigkeit als Syndikus Anwalt besteht.
Eine Umschulung zum Syndikus Anwalt nach freiberuflicher Anwaltstätigkeit ist je nach Tätigkeitsschwerpunkt ohne Probleme möglich. Es liegt am Bewerber, den Arbeitgeber bei der Bewerbung davon zu überzeugen, dass er in seiner vorherigen Tätigkeit Erfahrungen sammeln konnte, die für den Betrieb wertvoll sind. Die Bereitschaft zu ständiger Weiterbildung sollte dabei für den Juristen selbstverständlich sein.
Die Einstellung eines Syndikus Anwalts ermöglicht es dem Betrieb, in seiner Rechtsabteilung einen neuen qualifizierten Ausbildungsplatz schaffen zu können.

Stellenangebote:
Aufgrund des extremen Wettbewerbs unter freiberuflich tätigen Rechtsanwälten und überörtlichen Großkanzleien sind die Stellenangebote für fest angestellte Juristen auch für Bewerber mit abgeschlossener Universitätsausbildung und zwei juristischen Staatsexamen interessant.
Viele junge Juristen, die sich zunächst als Rechtsanwälte niedergelassen haben, sehen sich aufgrund schlechter wirtschaftlicher Aussichten zur Jobsuche gezwungen.
Auch dann, wenn freiberuflich tätige Rechtsanwälte in Einzelfällen einen deutlich höheren Verdienst erzielen können, ist es für die breite Masse der Juristen mit Universitätsausbildung interessant, ein festes Gehalt zu beziehen.