Schifffahrtskaufmann & Schifffahrtskauffrau Trampfahrt

Berufsbild und Aufgaben:
Im Unterschied zur Linienschifffahrt fährt ein Schiff bei der Trampfahrt ausschließlich nach geladener oder noch zu ladender Fracht. Anders als bei der Linienschifffahrt bestimmen hier im wesentlichen Angebot und Nachfrage den Preis.
In diesem Berufsbild müssen die Ladungen der Schiffe geplant und organisiert werden. Ein möglichst hohe Auslastung steigert den Gewinn der Reederei bzw. der Schiffseigner und gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Schifffahrtskaufmann bzw. der Schifffahrtskauffrau Trampfahrt. Zusätzlich bestellen sie die Lotsen, organisiere die Löschung des Frachtgutes, kümmern sich um die Besatzung sowie um die Einhaltung der gesetzlichen bzw. zollrechtlichen Vorschriften. Die Beschaffung von Aufträge, die Vereinbarung von Preisen, Verhandlungsgeschick und eine hohe Auslastung der Frachtschiffe garantiert in Zeiten eines international hart umkämpften Marktes um interessante Renditen für die Schiffseigner.
Die erfolgreiche Ausübung dieses Berufes erfordert ergebnisorientiertes Handeln, möglichst Fremdsprachenkenntnisse in mehreren Sprachen, Geschick um Umgang mit Menschen sowie fundierte Kenntnisse der geltenden Vorschriften. Die ständige Bereitschaft zur Weiterbildung sollte, schon wegen der sich verändernden Märkte und Zollvorschriften, stets vorhanden sein. Je nach Aufgabengebiet kann auch eine Reisetätigkeit zu diesem Berufsbild zugehörig sein.

Gehalt und Lohn:
Das Gehalt bzw. der Lohn beim Schifffahrtskaufmann bzw. bei der Schifffahrtskauffrau Trampfahrt wird wesentlich von der Größe der Reederei oder des Schiffsmaklers, bei dem die Anstellung stattfindet, abhängig sein. Bewerber für einen Job in diesem Beruf können mit einem Verdienst im Jahr von ca. ab 24.000 Euro rechnen. Bei einer Bewerbung sollte das Einsatzgebiet genau geklärt werden. Eine Bewerbungsvorlage ist bei entsprechenden Ratgebern im Internet erhältlich.

Ausbildung und Weiterbildung:
Der Schifffahrtskaufmann bzw. die Schifffahrtskauffrau Trampfahrt sind anerkannte Ausbildungsberufe nach dem BBib (Berufsbildungsgesetz). Die Ausbildung - die auch über eine Umschulung erlernt werden kann- dauert regelmäßig drei Jahre und wird im dualen System gelehrt. Das bedeutet, dass der Auszubildende, der einen Ausbildungsplatz zum Schifffahrtskaufmann bzw. zur Schifffahrtskauffrau hat, eine theoretische Unterweisung in der Berufsschule und zusätzlich die praktische Ausbildung in einem Lehrbetrieb erhält. Diese Ausbildung endet dann mit der Abschlussprüfung vor der IHK (Industrie und Handelskammer). Während der Ausbildung werden dem Auszubildenden in der Berufsschule theoretische Kenntnisse und im Ausbildungsbetrieb praktische, fallbezogene Fertigkeiten vermittelt, die ihn in die Lage versetzten sollen, die Aufgaben eines Schifffahrtskaufmann bzw. einer Schifffahrtskauffrau Trampfahrt erfolgreich durchzuführen.
Ein Praktikum in diesem Beruf ist - schon wegen der Fülle der Aufgaben und zur Prüfung der Eignung - sinnvoll.

Stellenangebote:
Stellenangebote sind der Tagespresse und Fachpublkationen zu entnehmen. Bei der Jobsuche ist auch die Agentur für Arbeit behilflich.