Rechtsanwalt & Rechtsanwältin

Berufsbild und Aufgaben:
Wenn es um offene Forderungen, Straftaten, Ungerechtigkeit oder rechtliche Fragen geht, kommt die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt zum Einsatz. Mit umfangreichem Wissen in den verschiedensten Bereichen des Gesetzes wird den Mandanten in einer Kanzlei ein Weg durch den Paragraphendschungel aufgezeigt, sodass Probleme recht- und sachmäßig gelöst werden können.
Das Berufsbild gehört zu den freien Berufen, es ist zwar eine Dienstleistung aber kein Gewerbe. Vergütungen kann der Rechtsanwalt nicht selbst bestimmen, sondern er handelt generell nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Außerdem handelt er nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Nach dem Studium muss der Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes zugelassen bzw. eingetragen werden um tätig zu werden.
Der Beruf und die Aufgaben der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts ist mehr als abwechslungsreich. So ist es von Nöten, die Mandanten rechtlich fachkundig zu beraten, vor Gericht zu vertreten und zu unterstützen. Rechtsanwälte beraten vor allem bei persönlichen Gesprächen in der Kanzlei, bei auswärtigen Terminen, aber auch am Telefon oder per E-Mail. Sie informieren Mandanten über Erfolgschancen, Kostenrisiken und Besonderheiten bei besonderen Verfahren, wie beispielsweise dem Beweissicherungsverfahren. Auch Aufforderungsschreiben, Stellungnahmen an Gerichte und gegnerische Rechtsanwälte oder andere Beteiligte, genauso wie Forderungsaufstellungen, Klagen, Berufungen, Beschwerden, Einsprüche und etliche weitere Schreiben und Schriftsätze werden von Rechtsanwälten gefertigt. Rechtsanwaltsfachangestellte in Ausbildung, Umschulung oder auch ausgelernte genauso wie Referendare (Rechtsanwälte in Ausbildung) unterstützen den Rechtsanwalt dabei in allen Bereichen und greifen ihm unter die Arme, damit ein effektives Arbeiten gewährleistet ist. So können gut situierte Kanzleien später auch einen Ausbildungsplatz anbieten und selbst Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden und diese auch später für einen Job in der Kanzlei zu behalten.

Gehalt und Lohn:
Das durchschnittliche Gehalt eines Rechtsanwaltes variiert sehr stark zwischen einzelnen Ballungsgebieten und Bundesländern, der bundesweite durchschnittliche monatliche Lohn beträgt zwischen 2.500 und 5.000 Euro.

Ausbildung und Weiterbildung:
Zugang zur Qualifikation des Rechtsanwalts ist in erster Linie ein ordnungsgemäßes, in der Regel 9 Semester langes Studium. Aber auch Fernstudiengänge in Rechtswissenschaft werden heute bereits angeboten. Voraussetzung für ein solches Studium ist erst einmal das Interesse am Berufsbild und auch das Abitur. Gegebenenfalls sollte man auch schon in der Zeit vor dem Abitur einmal ein Praktikum in einer Kanzlei gemacht haben, um schon erste einblicke in die Materie zu bekommen. In manchen Bundesländern, hat dieser Studiengang sogar einen Numerus Clausur, so dass es nicht möglich ist, dass sich jeder Studienwillige einschreiben kann, sondern er brauch entsprechende Zugangsvoraussetzungen, entweder durch einen sehr guten Notendurchschnitt oder die entsprechende Anzahl an Wartesemestern. An vielen Universitäten Deutschlands ist eine Bewerbung an einer Universität nicht einmal nötig, es reicht aus, wenn man sich für den Studiengang der Rechtswissenschaften einschreibt. Je nachdem wie gut man das Studium abschließt kann man später dementsprechende Berufe mit dem Jurastudium ausführen. Stellenangebote gibt es hier dann auch als Richter, Staatsanwalt, Gerichtsvollzieher, Urkundsbeamter, Steuerberater oder Notar, wozu allerdings noch eine Weiterbildung notwendig ist. Besonders der Verdienst unterscheidet sich bei den unterschiedlichen Berufsgruppen. Strebt der Anwalt an sich auf ein Fachgebiet, wie z. B. das Familien-, Sozial-, Straf- oder Verwaltungsrecht zu spezialisieren, ist auch hierfür eine entsprechende Weiterbildung notwendig. Selbst wenn jemand mit Befähigung zum Rechtsanwalt oder zur Rechtsanwältin Uni Professor oder Professorin werden möchte, ist dies möglich - anstatt dann eine eigene Kanzlei zu führen, bildet dieser dann die künftigen Anwälte an den Universitäten aus.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche nach dem Studium ist oftmals das Internet auch mit einer Bewerbungsvorlage sehr hilfreich. Besonders das Portal der Arbeitsagentur für Arbeit hilft bei der Suche.