Podologe & Podologin

Berufsbild und Aufgaben:
Der Podologe und die Podologin arbeiten auf ärztliche Anordnung und sind für die Pflegemaßnahmen am Fuß verantwortlich. Das Berufsbild beinhaltet die Begutachtung des Fußes. Insbesondere Diabetiker, aber auch Rheumapatienten und Patienten mit Blutbildungsstörungen werden vom Podologen besonders inspiziert. Diese Patientengruppen weisen oft ein hohes Risiko für Fußerkrankungen auf. Der Podologe oder die Podologin verschafft dem Patienten Befreiung von Schmerzen.
Die Aufgaben bestehen darin, dass je nach Fußproblemen, Bandagen und Verbände fachgerecht angelegt werden. Bei Fußpilz, Nagelhautproblemen und Druckstellen wird Abhilfe verschafft, indem Tinkturen und Salben linderte Anwendung finden. Das Handwerkszeug, wie Pinzetten, spezielle Zangen und Skapell, muss immer frisch desinfiziert und parat stehen, damit Hühneraugen, Hornhaut und Co. fachmännisch behandelt werden. Bei starken Fehlbildungen und Deformierungen des Fußes und der Zehen verhilft der Podologe, die Podologe dadurch, dass er auf ärztliche Anordnung Einlagen anpasst, Orthosen anfertigt und diese anlegt. Selbst Säuglinge und Kleinkinder werden mit stark deformierten Fuß und Zehenfehlstellungen, qualifiziert in der Zusammenarbeit mit dem Pädiater behandelt. Darüber hinaus hat die Beratungsfunktion einen hohen Stellenwert. Diabetiker werden von dem Podologen dahin gehend beraten, wie er im Alltag seinen Füßen besondere Pflege zukommen lassen kann. Ein gewisser Verwaltungsaufwand, in Form von Patientendaten und Abrechnungen mit dem Patienten oder den Krankenkassen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Podologen, der Podologin.

Gehalt und Lohn:
Podologen sind oft auf selbstständiger Basis tätig. Deshalb ist das Gehalt oder der Lohn stark abhängig von den Aufträgen und die Zeit, die dieser in seiner Tätigkeit investiert. Bei guter Auftragslage kann der jährliche Verdienst bei 36.000 Euro liegen. Allerdings muss bei selbstständiger Tätigkeit berücksichtigt werden, dass vom Lohn, die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Steuern selbst abgeführt werden müssen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung oder Umschulung erfolgt in medizinischen Einrichtungen. Die Dauer der Weiterbildung in Vollzeit beträgt 2 Jahre, in Teilzeit 3 Jahre. Bevor eine Bewerbung für einen Ausbildungsplatz angestrebt wird, solle der Interessent, in jedem Fall ein Praktikum in diesem Beruf investieren. Damit es mit dem Ausbildungsplatz auch klappt, muss die Bewerbungsvorlage vollständig und ordnungsgemäß gestaltet sein.

Stellenangebote:
Stellenangebote gibt es in diesem Beruf zwar auch, aber dennoch sind die meisten Podologen in ihrem Job selbstständig und arbeiten auf eigene Rechnung. Die Jobsuche gestaltet sich deshalb langwierig. Dennoch finden sich Stellenangebote über die privaten und öffentlichen Arbeitsagenturen.