Pflegedienstleiter & Pflegedienstleiterin

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild des Pflegedienstleiter und der Pflegedienstleiterin ist das Leiten eines Pflegedienstes. Ihre Einsatzorte sind vor allem in Altenpflegeheimen, in der Tagespflege eines ambulanten Pflegedienstes oder in Krankenhäusern zu finden. Ihre Aufgaben bestehen darin, das Personal zu planen und zu steuern. Angefangen von der Personalbedarfsplanung, bis hin zur Personalförderung sind sie für das Personal verantwortlich. Sie stellen Pflegekräfte ein, erstellen Dienstpläne und Dienstanweisungen, und auch Arbeitsanordnungen. Sie tragen also eine große Verantwortung gegenüber dem Patienten und dem Personal. Zu den weiteren Aufgaben gehört auch die Qualitätssicherung, die Kontrolle der Finanzen, das Erstellen von Haushaltsplänen, das Schreiben von Jahresberichten und das Überwachen des Budget. Der Pflegedienstleiter und die Pflegedienstleiterin sind den unterstellten Mitarbeitern weisungsbefugt. Im Auftrag des jeweiligen Arbeitgeber, führen sie die Fachaufsicht und die Disziplinaraufsicht. Die Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung fällt zudem in das Berufsbild der Pflegedienstleitung.

Gehalt und Lohn:
Das Gehalt eines Pflegedienstleiter und der Pflegedienstleiterin liegt bei durchschnittlich 2.800 Euro brutto im Monat. Dieser Lohn steigt durch langjährige Berufserfahrung. Bei größeren Betrieben und größerer Verantwortung kann dieser Verdienst auch auf bis zu 6.000 Euro Brutto-Monatslohn steigen. Einen großen Unterschied zwischen weiblichen oder männlichen Pflegedienstleitern gibt es nicht.

Ausbildung und Weiterbildung:
Ein Pflegedienstleiter oder eine Pflegedienstleiterin ist eine Pflegefachkraft, die durch eine Weiterbildung bzw. Umschulung, diesen Titel erworben hat. Eine Weiterbildung ist bei verschiedenen Weiterbildungsträgern in ganz Deutschland möglich. Diese Weiterbildung ist jedoch nicht bundeseinheitlich geschützt. Laut Pflegeversicherungsgesetzes soll diese Weiterbildung jedoch mindestens 460 Stunden umfassen. Der Inhalt und die Anforderungen sind jedem Weiterbildungsträger selber überlassen. Ein Examen als Gesundheitspfleger oder Krankenpfleger gilt als Zulassungsvoraussetzung für diese Ausbildung. Auch als Altenpfleger kann man zur Pflegedienstleitung umschulen. Eine mehrjährige Berufserfahrung wird zudem vorausgesetzt. Laut Gesetzgeber ist keine Abschlussprüfung notwendig, so kann eine Beurteilung über das Weiterbildungsangebot nicht ermöglicht werden. Allerdings stellen Arbeitgeber bevorzugt Bewerber ein, die ein Fachhochschulstudium in einem Pflegemanagement vorweisen können. Der Deutsche Pflegerat fordert sein Jahren, ein akademisches Hochschulstudium für die Pflegedienstleitung ein, da die Anforderungen an diese komplexe Tätigkeit ständig steigen. Es werden bei Pflegedienstleiter und Pflegedienstleiterinnen nicht nur ein Studium im Pflegemanagement empfohlen auch ein Studium der Pflegepädagogik oder Betriebswirtschaftslehre kann voraus gegangen sein. Ob man den hohen Anforderungen gewachsen ist, lässt sich, vor der Ausbildung, durch ein Praktikum erfahren. Hierdurch kann festgestellt werden, ob sich die Erwartungen mit den Anforderungen decken. Als Voraussetzung für einen Ausbildungsplatz, ist eine professionelle Bewerbung notwendig. Eine Bewerbungsvorlage kann im Internet heruntergeladen werden. Diese Muster Bewerbung muss jedoch unbedingt personalisiert werden.

Stellenangebote:
Auf der Suche nach dem richtigen Job helfen Stellenangebote im Internet oder über Stellenanzeigen, in der Presse. Aber auch Arbeitsagenturen können bei der Jobsuche helfen.