Patentanwaltsfachangestellte & Patentanwaltsfachangestellter

Berufsbild und Aufgaben:
Patentanwaltsfachangestellte unterstützen Patentanwälte und Patentanwältinnen bei der Erbringung rechtlicher Dienstleistungen. Sie sorgen für den reibungslosen Betrieb der Patentanwaltskanzlei, indem sie kaufmännische und organisatorische Aufgaben wahrnehmen. Das Berufsbild gestaltet sich abwechslungsreich, eine verantwortungs- und pflichtbewusste Arbeitsweise ist zwingend, da Fristen überwacht und verwaltet werden müssen. Patentanwaltsfachangestellte betreuen Mandanten, vereinbaren Termine, führen Schriftverkehr, bearbeiten die Akten und vieles mehr.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst richtet nach der Empfehlung der Patentanwaltskammer. Im ersten Ausbildungsjahr werden 600 Euro, im zweiten 700 Euro und im dritten 800 Euro empfohlen.
Da für Patentanwaltsfachangestellte keine tarifvertraglichen Vereinbarungen vorliegen, ist kein Mindestlohn vorhanden. Leider kommt es vor, dass nach der Ausbildung ein Lohn oder Gehalt gezahlt wird, welches mit dem während der Ausbildungszeit erworbenen Fachwissen in keiner Relation steht.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die duale Ausbildung als Patentanwaltsfachangestellte oder Patentanwaltsfachangestellter ist bundesweit geregelt und beträgt 3 Jahre. Die Ausbildungszeit darf verkürzt werden, wenn abzusehen ist, dass das Ausbildungsziel auch in der verkürzten Zeit erreicht wird. Auf Antrag und bei berechtigtem Interesse darf sich die Verkürzung auf die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit beziehen. Einen Ausbildungsplatz finden angehende Patentanwaltsfachangestellte vor Allem in Patentanwaltskanzleien aber auch beim Bundespatentgericht oder dem Deutschen Patent- und Markenamt. Eine Umschulung muss nicht immer zwingend notwendig sein, wenn man nach der Ausbildung in einen verwandten Beruf wechseln möchte. Es muss jedoch bedacht werden, dass möglicherweise eine längere Einarbeitungszeit erfolgt.
Eine Weiterbildung zur Rechtsfachwirtin oder zum Rechtsfachwirt oder Betriebswirtin bzw. Betriebswirt ist möglich. Weiterbildungen werden von den Rechtsanwaltskammern in verschiedenen Unterrichtsformen angeboten, die in der Regel kostenpflichtig sind.
Ein Praktikum eignet sich hervorragend um die eigenen Fähigkeiten und Interessen mit den Anforderungen des Berufes abzugleichen. Viele Patentanwaltskanzleien greifen gern auf Praktikanten zurück, wenn sie in Zukunft einen Ausbildungsplatz zu vergeben haben.

Stellenangebote:
Im Internet finden sich unzählige Möglichkeiten der Jobsuche. Die meisten Betriebe konzentrieren sich mittlerweile nur auf Stellenangebote im Internet. Sofern telefonische Anfragen erwünscht sind, ist es ratsam darauf einzugehen und sich bereits am Telefon freundlich und interessiert zu zeigen.
Auf eine Bewerbungsvorlage sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Eine individuell verfasste Bewerbung hat noch immer die besten Aussichten auf den Job.