Niederlassungsleiter & Niederlassungsleiterin

Berufsbild und Aufgaben:
Diese Führungskräfte gehören somit dem Firmenmanagment an, und sind - in den meisten Fällen - disziplinarische Vorgesetzte der ihnen unterstellten Mitarbeiter des Innen- und Außendienstes. Zu den Aufgaben dieser Entscheidungsträger gehören also die Verantwortliche Leitung der Filiale oder Geschäftsstelle. Manche Unternehmen sehen im Berufsbild des Niederlassungsleiters bzw. der Niederlassungsleiterin auch die Einstellung neuer Mitarbeiter, regelmäßig aber die Motivierung des bestehenden Teams, ggf. den Austausch unproduktiver Mitarbeiter und die Gewinnung sowie die Schulung neuer, geeigneter Arbeitnehmer.
Es gibt für die Dienststellung eines Niederlassungsleiter bzw. einer Niederlassungsleiterin keine klassische Ausbildung wie im dualen System bekannt. Allerdings werden von Unternehmen gerne Mitarbeiter zu Niederlassungsleiter gewählt, die die Karriereleiter über erfolgreiche Ausbildung und späterer Weiterbildung erklommen sind . Hier werden also bewährte Mitarbeiter, die profunde Unternehmenskenntnisse besitzen und sich durch entsprechende Weiterbildung bewährt haben, zu Niederlassungsleiter & Niederlassungsleiterin befördert. Die Aufgaben dieser Dienststellung sind sehr verantwortungsvoll, die Außenwirkung unternehmensentscheidend und da die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Leiter einer Niederlassung fast immer sehr eng sein werden, spielen die zwischenmenschlichen Beziehungen ohne Zweifel auch eine entscheidende Rolle. So wird also die Leitung eines Unternehmens bevorzugt auf einen Bewerber zurückgreifen, der sich nicht nur mit den Zielen eines Betriebes vollumfänglich identifiziert, sondern bei dem auch das menschliche Miteinander problemlos funktioniert. Dies ist absolut verständlich und auch richtig, da der Leiter einer Niederlassung nicht nur die Unternehmensziele vertreten muss, sondern auch für Absprachen und Strategiegespräche den ständigen Zugang und Kontakt zu der Geschäftsleitung benötigt.

Gehalt und Lohn:
Das Gehalt liegt dabei natürlich in solchen Fällen über das bislang bezahlte, wobei der Verdienst meistens gesplittet ist. Viele Gesellschaften bezahlen neben einem festen Lohn noch Bonifikationen bzw. Gratifikationen bei Erreichen gewisser, meistens umsatzabhängiger, Ziele.

Ausbildung und Weiterbildung:
Der Niederlassungsleiter oder die Niederlassungsleiterin sollten also neben einer gelungenen Ausbildung eine berufsbezogene Weiterbildung aufweisen können. In vielen Unternehmen ist auch ein sogenannter Bewährungsaufstieg nach einem Praktikum möglich.
Aber auch für externe Interessenten bzw. Bewerber, die nach einer Umschulung eine solche Stellung anstreben, ist dieses Ziel erreichbar.
Denn neben der fachlichen Eignung, die in dieser Position natürlich sehr wichtig ist, wird die karakterliche, persönliche Eignung von Unternehmen geschätzt und selbstverständlich geprüft.
Bei vielen Unternehmen ist es möglich und auch Voraussetzung, das externe Bewerber neben einer Beurteilung in einem Assessment-Center noch eine firmeninterne Ausbildung zum Niederlassungsleiter oder Niederlassungsleiterin durchlaufen.
Dies ist natürlich kein klassischer Ausbildungsplatz, dient aber der Beurteilung, ob der potenzielle Niederlassungsleiter den gestellten Anforderungen gewachsen ist.
Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit wird, und zwar, unabhängig davon ob der Bewerber extern gewonnen werden soll oder den eignen Reihen entstammt, in den meisten Fällen eine schriftliche Bewerbung unerlässlich sein.
Bei der Bewerbungsvorlage wird das Unternehmen sehr genau prüfen, ob der Kandidat die Voraussetzungen erfüllt um eine derartig exponierte Stellung im Unternehmen zu bekleiden.

Stellenangebote:
Einen Job in diesem Bereich ist zwar sehr begehrt, aber solche Stellenangebote werden auch regelmäßig angeboten. Bei der Jobsuche und spätere Bewerbung sollte nicht nur auf die Aus- und Weiterbildung des Interessenten eingegangen werden, sondern auch persönliche Fähigkeiten dargestellt werden. Die soziale Kompetenz ist auch ein Auswahlkriterium.
Zusatzausbildungen, wie die Ausbildereingnungsprüfung bei der IHK, Sprachkenntnisse und die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung bieten gute Voraussetzungen, um bei der Auswahl der Bewerber bevorzugt berücksichtigt zu werden.