Küchenhilfe

Berufsbild und Aufgaben:
Ihre Aufgaben bestehen im wesentlichen darin, das Sie Köche unterstützt bei der Herstellung von Speisen. Man ist zusätzlich dafür verantwortlich das Gemüse, den Salat und Früchte zu waschen. Sie müssen auch nach Absprache mit bestimmten Fachkräften kalte Platten anrichten mit z. B. belegten Brötchen, Brote und kleinen Snacks. Nach Anweisung des Vorgesetzten bedienen Sie auch Küchenmaschinen oder Geräte und sind für den Nachschub an Lebensmitteln verantwortlich. Ware die leicht verderblich ist, muss fachgerecht in den vorhanden Kühlräumen gelagert und überwacht werden. Wenn die Sachen dann doch mal verdorben sind, dann helfen Sie dabei die Ware zu entsorgen. Außerdem gehören Aufräumarbeiten sowie Spül - und Reinigungsarbeiten zu den Aufgaben die erledigt werden müssen.
Es gibt verschiedene Branchen in denen man als Küchenhilfe arbeiten kann. Dazu gehört der Bereich Gastronomie und Catering, Hotellerie, Gesundheitswesen und Sozialwesen. Darüber hinaus bieten sich auch noch folgende Möglichkeiten in anderen Branchen an wie z. B. in der Schifffahrt und Personaldienstleistungen.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst ist, wie überall auch, abhängig von dem jeweiligen Bundesland wie auch von eventuellen Sonderzahlungen wie unter anderem 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen.Das Gehalt liegt durchschnittlich bei 1.346 bis hin zu 1.550 Euro im Monat. Wie man sieht schwankt der Lohn also je nach Bundesland und Sonderzahlungen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Eine Ausbildung in diesem Bereich gibt es nicht. Somit kann man sich auch nicht um einen Ausbildungsplatz bemühen. Ein Praktikum sowie eine Umschulung fallen deswegen auch nicht an. Eine besondere Bewerbungsvorlage gibt es nicht. Es ist, wie überall auch, von Vorteil wenn man schon Erfahrung in diesem Bereich vorweisen kann. Diese sind aber nicht zwingend erforderlich.Auch wenn keine Ausbildung dafür erforderlich ist, kann jeder in diesem Beruf arbeiten da man am Arbeitsplatz eingewiesen wird in alle wichtigen Dinge.Aber trotzdem müssen die Anforderungen beim Umgang mit Lebensmittel nach dem sogenannten Infektionsschutzgesetz erfüllt sein. Eine Weiterbildung ist nur möglich, indem man Lehrgänge oder Kurse besucht um sein Fachwissen zu erweitern. Man kann nur nach jahrelanger praktischer Erfahrung eine Ausbildung als Koch oder Köchin in Erwägung ziehen die eventuell auch verkürzt werden kann.
Es werden keine besonderen Anforderungen an die Bewerbung gestellt. In dem Beruf als Küchenhilfe arbeitet man überwiegend in der Produktion oder Fertigung.
Aber auch ohne reguläre Ausbildung ist die Möglichkeit gegeben eine Abschluss in einem anerkannten Beruf im Bereich Gastronomie zu bekommen. Aber dafür ist eine jahrelange Berufserfahrung unbedingt Voraussetzung.Dazu besteht weiterhin die Chance als Küchenhilfe mit einschlägiger Erfahrung, auch ohne Abschluss die Möglichkeit, die Prüfung zum Küchenmeister zu machen.

Stellenangebote:
Man findet also ziemlich leicht einen Job in diesem Beruf. Dementsprechende Stellenangebote findet man unter anderem in Tageszeitungen, beim Arbeitsamt, und im Internet. Die Jobsuche gestaltet sich also sehr einfach.