Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter & Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

Berufsbild und Aufgaben:
Hauswirtschaftliche Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen planen, organisieren, beaufsichtigen und beraten in hauswirtschaftlichen Betrieben oder in Großhaushalten. Auch Personalführung und Budgetverantwortung gehört meist zu ihren Aufgaben. Im Einzelnen sorgen sie unter Berücksichtigung gesundheitlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte für eine optimale Verpflegung der Gäste beziehungsweise Bewohner/innen. Die Verantwortung für die Sauberkeit und Verfügbarkeit der benötigten Wäsche und die Reinigung der Räumlichkeiten gehört ebenso zum Berufsbild, wie die Erledigung kaufmännischer und organisatorischer Aufgaben. Weiterhin gilt es die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zu überwachen, beispielsweise zu Lebensmittelrecht, Hygiene, Unfallverhütung oder Jugendarbeitsschutz. Nicht zuletzt sind Hauswirtschaftliche Betriebsleiter/innen auch häufig beratend tätig. Sie halten zum Beispiel Vorträge über gesunde Ernährung, Effizienz im Haushalt oder den rationellen Einsatz von Maschinen.
Sie übernehmen entweder die Leitung über den gesamten Bereich der Hauswirtschaft oder auch nur ein Teilgebiet, wie zum Beispiel die Abteilungen Küche, Wäscherei oder Büglerei in Krankenhäusern, Kantinen oder Internaten.
Ihre organisatorischen Aufgaben und somit einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit führen sie im Büro aus. Dort werden Personaleinsatzpläne erstellt, Kalkulationen, Abrechnungen, etc. Auch bei ihren anderen Aufgaben halten sie sich hauptsächlich in Gebäuden auf, etwa in Wohnräumen, Küchen und Vorratsräumen, in Gast-, Speise- und Aufenthaltsräumen oder auf Pflegestationen. Teilweise kann die Arbeit jedoch auch im Freien stattfinden, beispielsweise in Gartenanlagen.

Gehalt und Lohn:
Ist der Arbeitgeber der Bund oder eine Kommune, richtet sich der Verdienst nach der Eingruppierung in die Entgeltgruppen für den öffentlichen Dienst (TVöD). Viele andere Arbeitgeber orientieren sich beim Gehalt ebenfalls daran, abhängig vom Arbeitgeber wird der Lohn jedoch auch nach anderen Tarifverträgen oder unabhängig von Tarifverträgen bezahlt. Auch Region und Branche spielen eine Rolle. Realistisch ist ein Monatsbruttoentgelt von 2.300 bis 2.500 Euro. Aufgrund der hohen Bandbreite kann diese Angabe jedoch nur einen Anhaltspunkt darstellen, aus dem keine Ansprüche abgeleitet werden können.

Ausbildung und Weiterbildung:
Um staatlich geprüfter Hauswirtschaftlicher Betriebsleiter zu werden ist die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung an einer Fachschule notwendig. Diese dauert in Vollzeit zwei bis drei Jahre, in Teilzeit meist vier Jahre. Die Ausbildungsinhalte sind fachrichtungsbezogen und umfassen beispielsweise Betriebswirtschaft, Personalführung, Ernährung, Service und Gebäudereinigung. Für die Ausbildung beziehungsweise einen Ausbildungsplatz wird die erfolgreiche Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf vorausgesetzt (Hauswirtschafter/in, Koch/Köchin, etc.), der Nachweis einer entsprechenden Berufspraxis und in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss. Ein einschlägiges Praktikum ist nicht ausreichend.

Stellenangebote:
Stellenangebote gibt es regelmäßig. Eine gut formulierte Bewerbung hilft, den gewünschten Job zu bekommen. Die Verwendung einer Bewerbungsvorlage kann ebenfalls bei der Jobsuche hilfreich sein.



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