Hausverwalter & Hausverwalterin

Berufsbild und Aufgaben:
Der Hausverwalter bzw. die Hausverwalterin erledigt alle Aufgaben, die mit der Verwaltung der betreuten Immobilien im Zusammenhang stehen. Er bzw. Sie überwacht die Eingänge der Mietzahlungen, versendet Mahnungen an säumige Mieter und prüft die beanstandeten Mängel im Verwaltungsobjekt. So ist die Hausverwaltung gleichzeitig die Interessensvermittlung zwischen Mietern und Vermietern. Zudem erstellt die Hausverwaltung die jährliche Nebenkostenabrechnung und überwacht bei Eigentümergemeinschaften die Bildung und den Eingang der gemäß Protokoll vereinbarten Rücklagen. Die Hausverwaltung übernimmt die Regie bei der Durchführung von Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen und beauftragt, koordiniert und überwacht die dafür notwendigen Handwerker und Dienstleister.
Zudem ist die Hausverwaltung für die technische Funktion der Immobilie verantwortlich und hat somit auch die Aufsicht auf die bestehenden Wartungsverträge für Heizung, Lüftungsanlage, Schließanlage, Brand- und Werkschutz, Aufzugstechnik und Tiefgaragenausstattung.
Die Hausverwaltung beschäftigt entweder direkt einen Hausmeister oder beauftragt einen Hausmeisterservice zur technischen Instandhaltung und zur Durchführung von anstehenden Reparaturen. Zudem ist die Hausverwaltung auch zur Kontrolle der Effizienz der vereinbarten Versorgungsverträge verpflichtet. So wird gegebenenfalls der Anbieterwechsel für Strom, Heizöl oder Gas in Auftrag gegeben, wenn dies zu einer Reduzierung der Nebenkosten durch eine verbesserte Preispolitik führen sollte.
Zur effizienten Durchführung dieser Tätigkeiten ist die Unterstützung durch ein entsprechendes Hausverwaltungsprogramm unerlässlich. Der Job als Hausverwalter oder Hausverwalterin erfordert somit auch Kenntnisse im MS-Office. Handgeschriebene Mieterlisten gehören heute der Vergangenheit an. Hausverwalter und Hausverwalterinnen werden aber nicht nur für wohnwirtschaftliche Objekte sondern auch für gewerblich genutzte Liegenschaften gesucht. Bei diesen Objekten kommen erweiterte Anforderungen an die technische Überwachung, den Werkschutz sowie den vorbeugenden Brandschutz hinzu. Durch ein Praktikum kann man sich einen umfassenden Überblick über die vielseitige Tätigkeit verschaffen.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst hängt von der Größe und dem Umfang der zu betreuenden Objekte ab. Falls ein Hausverwalter bzw. eine Hausverwalterin selbständig tätig ist, dann wird mit den Eigentümern ein Dienstleistungsvertrag geschlossen, in dem der Lohn für die Hausbewirtschaftung festgelegt ist.

Ausbildung und Weiterbildung:
Für den Beruf des Hausverwalters ist in Deutschland keine spezielle Ausbildung erforderlich. Der Hausverwalter kann seine Dienste als selbständiger Gewerbetreibender anbieten oder sich in einer der zahlreichen Hausverwaltungsgesellschaften anstellen lassen.
Der Hausverwalter muss immer auf dem aktuellen Stand der Rechtslage im Miet- und Wohneigentumsrecht sein. Daher wird er entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen müssen. Zudem eignet sich für eine Spezialisierung die Umschulung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau. Insbesondere dann, wenn eine Bewerbung in leitender Funktion bei den großen Wohnungsunternehmen angestrebt wird.

Stellenangebote:
Falls eine Selbständigkeit nicht gewünscht ist und eine Festanstellung gesucht wird, ist eine initiative Bewerbung bei den großen Wohnungsunternehmen und den Hausverwaltungen in der Region empfehlenswert. Bei der Jobsuche unterstützt auch die Bundesagentur für Arbeit und hält eine entsprechende Bewerbungsvorlage bereit. Auch für die Suche nach einem Ausbildungsplatz kommen die genannten Stellen in Betracht. Aktuelle Stellenangebote lassen sich auch in Fachzeitschriften der Immobilienwirtschaft finden.