Friseurmeister & Friseurmeisterin

Berufsbild und Aufgaben:
Die Aufgaben dieser Handwerksmeister sind vielfältig, denn neben der kreativen Schaffung von Herren- und Damenfrisuren ist die verantwortliche Leitung eines Friseursalons mit allen anfallenden Tätigkeiten wie Ausbildung der unterstellten Auszubildenden, Warenbestellung, Kalkulation, Terminvereinbarungen mit den Kunden um nur einige wichtige Tätigkeitsfelder zu nennen, entscheidend.
Möglichkeiten zum Einsatz der Friseurmeister oder Friseurmeisterin ist neben eines Fachbetriebes des Friseurhandwerks auch ein Kosmetiksalon, in der Maske bei Fernsehstudios oder in Beauty Salons auf Kreuzfahrten.
Da die Konkurrenz in diesem Berufsbild sehr hoch ist und immer mehr Filialbetriebe mit Schenllkonzepte am Markt tätig sind, findet vermehrt ein Trend zum mobilen Friseur, der also ohne Kosten für die Unterhaltung eines Ladenlokals, Kunden in der häuslichen Umgebung aufsuchen und ihre Dienstleistung anbieten. Gerade in Großstädte, wo die Friseurdichte hoch ist und der Wettbewerb teilweise ruinöse Züge angenommen hat, ist diese Art der Beschäftigung häufig. Dabei profitieren sowohl Kunde wie auch der Friseurmeister bzw. die Friseurmeisterin von dieser etwas anderen Form der Berufsausübung.

Gehalt und Lohn:
Traditionell ist das Gehalt in diesem Handwerk als eher niedrig zu bezeichnen. Der Verdienst liegt bei ca. 25.000 Euro Jahresgehalt, wobei dieser Lohn durch Trinkgeld teilweise erheblich verbessert werden kann.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung für diesen Beruf führt über den Ausbildungsplatz zum Friseur bzw. zur Friseuse über die Prüfung zum Friseurmeister / Friseurmeisterin. Es ist also - wie alle Meisterprüfungen im Handwerk- eine berufliche Weiterbildung die in der Handwerksordnung (HwO) bundeseinheitlich geregelt ist.
Die Handwerksorganisationen, in diesem Fall die zuständige Handwerkskammer und ggf. Kreishandwerkerschaften mit der zuständigen Friseurinnungen bieten Vorbereitungslehrgänge die sowohl in Vollzeit wie auch in Teilzeit absolviert werden können. Der Besuch dieser Kurse zur Vorbereitung ist jedoch keine Voraussetzung zur Prüfungszulassung.
Um die persönliche Eignung zur Ausübung dieses Berufes zu prüfen, ist ein Praktikum sicherlich empfehlenswert , wobei darauf geachtet werden sollte, dass die Ausbildungen von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein können, meist von dem Geschäftskonzept und der damit angesprochenen Kundschaft abhängig.
Eine Umschulung zur Friseurmeisterin führt zunächst über den Weg der Ausbildung zur Friseuse, wobei - je nach Vorbildung- diese Ausbildung im dualen System gekürzt werden kann. So kann die Prüfung vor der Handwerkskammer schon vor der regulären Ausbildungszeit von drei Jahren abgelegt werden.
So ist die Zulassungsvoraussetzung zur Prüfungsablegung als Handwerksmeister stets der sogenannte Gesellenbrief.
Da ein Friseurbetrieb - wie jeder Handwerksbetrieb- von einem Handwerksmeister geführt werden muss, dem damit automatisch die Fähigkeit zur Ausbildung von Auszubildenden zugesprochen wird, sollte bei einer Bewerbung das künftige Einsatzgebiet entsprechend der Vorlieben und Fähigkeiten dargestellt werden.
Bei der Bewerbungsvorlage sollten Fremdsprachen und bevorzugte Gebiete angesprochen werden.

Stellenangebote:
Einen Job in diesem Bereich ist verhältnismäßig einfach zu finden, Stellenangebote werden regelmäßig in verschieden Medien angeboten. Bei der Jobsuche können die Innungen behilflich sein.