Flugbegleiter & Flugbegleiterin

Berufsbild und Aufgaben:
Der Flugbegleiter und die Flugbegleiterin, finden ihre Aufgaben überwiegend in der Betreuung von Fluggästen. Sie kontrollieren aber zudem die Notausrüstung und üben Notfallsituation mit den Fluggästen ein. Zu ihren Aufgaben gehören auch das Servieren von Getränken und Mahlzeiten, das Verkaufen von Waren und das Erste Hilfe leisten. Ihre Aufgaben üben sie unter der strengen Einhaltung der Sicherheitsvorschriften an Bord aus. Steward und Stewardessen werden auch als Servicekräfte in einem Flugzeug, bezeichnet. Bei möglichen Evakuierungen, leiten sie diese geordnet und rasch durch. Das Berufsbild gehört zum fliegenden Personal der Fluggesellschaften. Bei militärischen Flugzeugen, wird die Bezeichnung Lufttransportbegleiter verwendet. Vor jedem Start ist es Aufgabe der Flugbegleiter und der Flugbegleiterin, die Sicherheitsunterweisung an den Fluggästen durchzuführen.
Zu ihren Aufgaben gehört deshalb auch, die Sicherheitsgewährleistung an Bord. Der Flugbegleiter und die Flugbegleiterin, sind dem Chefflugbegleiter oder der Chefflugbegleiterin, bzw. Chefsteward und der Chefstewardess unterstellt. Der Fluggast kann den Flugbegleiter oder die Flugbegleiterin per Knopfdruck zu sich an den Platz bitten. Die Anzahl von Steward und Stewardessen an Bord, hängt von den Passagierzahlen ab. Ab 20. Passagiersitzplätzen ist ein Begleiter vorgeschrieben, dies steigert sich pro 20. Sitzplätze je um einen Begleiter. Meist werden eine Mindestgröße von 1,60 cm und eine schlanke Figur vorausgesetzt. Ein gepflegtes Äußeres und sehr gute Umgangsformen und sehr gute Kommunikationsfähigkeit werden bei allen Fluggesellschaft gefordert. Gute Fremdsprachenkenntnisse sind ebenfalls notwendig.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst von Flugbegleitern und Flugbegleiterinnen, beträgt im Durchschnitt 2.200 Euro im Monat. Dieser Lohn ist jedoch stark abhängig vom jeweiligen Unternehmen, der Berufserfahrung. Das Gehalt erhöht sich auch durch mögliche Zuschläge.

Ausbildung und Weiterbildung:
Es gibt keine einheitliche Ausbildung oder Umschulung, es handelt sich auch um keinen anerkannten Ausbildungsberuf. Jede Fluggesellschaft bildet ihr Flugbegleiter selber aus. Deshalb gibt es keinen klassischen Ausbildungsplatz und keine Ausbildungskriterien. Meist werden den Flugbegleiter in der jeweiligen Fluggesellschaft in mehreren Wochen das theoretische Wissen und danach die praktischen Fertigkeiten vermittelt. Dadurch ist auch kein staatlich anerkannter Abschluss möglich. Die Anforderungen an die körperliche Fitness und die medizinische Tauglichkeit sind sehr umfangreich. Deshalb sollte man vor der Ausbildung ein Praktikum absolvieren. Eine Bewerbungsvorlage aus dem Internet hilft dabei, eine professionelle Bewerbung zu erstellen.

Stellenangebote:
Den passenden Job zu finden ist über Stellenangebote in Internet oder Zeitung möglich. Auch Arbeitsagenturen helfen bei der Jobsuche.