Fachgehilfe & Fachgehilfin steuer und wirtschaftsberatende Berufe

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild setzt hohes Verantwortungsbewusstsein voraus. Keinesfalls arbeitet der Fachgehilfe oder die Fachgehilfin steuer und wirtschaftsberatende Berufe abgesondert für sich im stillen Kämmerlein. Im Gegenteil, die Aufgaben sind unter anderem den Mandanten, die Mandantinnen intensiv über steuerrechtlichen Fragen zu informieren. Dabei ist es von hoher Priorität jeden Mandanten als Einzelfall zu betrachten. Denn oft erfordert es, bei bestimmten Fragen, eine intensive Überprüfung, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Weitere Aufgaben sind: erstellen von der Finanzbuchhaltung, erledigen von Lohn und Gehaltsabrechnungen, bearbeiten und überprüfen der Steuererklärung. Das Beraten der Mandanten setzt ein beträchtliches Maß an Wissen voraus. Der Fachgehilfe, die Fachgehilfin steuer und wirtschafsberatende Berufe, sollte regelmäßig eine Weiterbildung über den Umgang mit Steuern und Wirtschaft absolvieren, damit er seine Mandanten immer kompetent beraten und unterstützen kann. Ein hochgradiges Organisationstalent bei diesem Berufsbild ist unerlässlich. Flexibilität und Empathie gehören genauso zu den Eigenschaften, wie ein gehobener Umgangston.

Gehalt und Lohn:
Ein Fachgehilfe oder eine Fachgehilfin steuer und wirtschaftsberatende Berufe werden im Laufe der Berufsjahre stets mehr Verdienst nach Hause bringe. Der Lohn oder das Gehalt sind stark abhängig von der Berufserfahrung. Aber auch die Weiterbildung, in diesem vielseitigen Beruf spielt eine nicht unerhebliche Rolle beim Verdienst. Anfänglich kann ein Fachgehilfe, eine Fachgehilfin steuer und wirtschafsberatende Berufe, seinen Lohn auf 2.500 Euro brutto beziffern. Im Laufe der Jahre und bei gut renommierten Unternehmen kann sich das Gehalt über 5.000 Euro brutto und mehr belaufen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung umfasst in der Regel 3 Jahre, in Ausnahmefällen können Verlängerungen oder Verkürzungen vorgenommen werden. Eine Umschulung in diesem Beruf dauert 2 Jahre und beginnt mit dem 2. Ausbildungsjahr. Bei dieser Form der Weiterbildung wird vorausgesetzt, dass der Umschüler vor Beginn seiner Umschulung schon einige Jahre in einem anderen Beruf gearbeitet hat und in diesem Beruf auch eine Ausbildung absolviert hat. Daraus resultierend über ein gewissen Quantum an Lebenserfahrung verfügt und somit das 1. Ausbildungsjahr nicht absolviert werden braucht. In jedem Fall ist es ratsam vor Beginn einer Ausbildung als Fachgehilfe, Fachgehilfin steuer und wirtschaftsberatende Berufe ein Praktikum durchzuführen. Dabei hat der Interessent die Möglichkeit zu ergründen, ob dieser Beruf für Ihn geeignet ist. Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz muss möglichst früh verschickt werden. Dabei sollte der Bewerber auf eine ausgefallene, aber dennoch seriöse Bewerbungsvorlage achten. Ebenfall wichtig, ist es das die Bewerbungsvorlage alle Zeugnisse und Bescheinigungen beinhalten.

Stellenangebote:
Bei Stellenangeboten ist zu beachten, dass es sich um seriöse und leistungsgerechte Stellenangebote handelt. Gut beraten ist der Interessent, der sich bei privaten oder öffentlichen Arbeitsagenturen auf Jobsuche begibt. Bewerbungen in Eigeninitiative sind nicht immer erwünscht, da vielen Kanzleien eher klein sind und mit der Bewerberflut zusätzliche Verwaltungsarbeit haben. Hier kann der Bewerber vorbeugen, indem vorher durch ein Telefon geklärt wird, ob eine Bewerbung für einen Job erwünscht ist.