Fachangestellter & Fachangestellte für Arbeitsförderung

Berufsbild und Aufgaben:
Die Ausbildung zum Fachangestellten oder zur Fachangestellte für Arbeitsförderung ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Die Aufgaben erfordern Verständnis für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen.
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein guter bis sehr guter Realschulabschluss. Gutes deutsch ist eine Voraussetzung. Ebenso wichtig ist die Freude am Umgang mit Menschen. Gute Umgangsformen sollten ebenfalls selbstverständlich sein. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird ein auf 24 Monate befristeter Arbeitsvertrag angeboten.
Die Einstellung erfolgt zum 01. September jeden Jahres. Die Bewerbung muss etwa ein Jahr vor dem Einstellungstermin bei der der Agentur für Arbeit vorliegen. Damit sollten Sie Ihre Bewerbung zeitig genug einreichen, da die Bearbeitungsfristen in der Regel sehr lang sind.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst in der Ausbildungszeit beträgt im 1. Ausbildungsjahr 703,26 Euro. Im im 2. Ausbildungsjahr erhalten sie 753,20 Euro und im 3. Ausbildungsjahr: 850,00 Euro. Angestellte im öffentlichen Dienst werden nach TVöD bezahlt. Hierbei kommen zur Grundvergütung, die zum einen altersabhängig ist, eine Einstufungsvergütung dazu. Diese ist von der Tätigkeit abhängig. Darauf kommen noch Sondervergütungen. Diese sind vielfältig und müssen erfragt werden. Zudem sind sie auch der Gehaltsabrechnung separat aufgelistet. Da es sich bei dieser Behördentätigkeit um einen Festbetrag handelt, wird kein Lohn sondern ein monatliches Gehalt bezahlt.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Die Ausbildungszeit kann verkürzt werden. Eine Weiterbildung in diesem Feld ist eher schwierig. In sofern ist ein Ausbildungsplatz als Fachangestellter oder Fachangestellte für Arbeitsförderung eine Einbahnstraße, da man in der freien Wirtschaft damit wenig anfangen kann. Das Berufsbild ist ausschließlich auf eine Behörde zugeschnitten. Die einzige Möglichkeit zur Weiterbildung besteht hier in einem Studium. Ein Praktikum bei einer Behörde zu machen ist generell möglich. Jedoch sollte man sich sehr zeitig bei der zuständigen Abteilung erkundigen. Eine Umschulung kommt in diesen Bereichen nur in Ausnahmefällen in Frage.

Stellenangebote:
Bei der Bewerbungsvorlage sollten Sie auf die spezifischen Anforderungen einer Behörde eingehen. Dazu findet man im Internet auch spezielle Bewerber Foren. Wichtig ist, dass die Bewerbungsmappe vollständig ist. Die Stellenangebote für einen Behörden Job, werden häufig auf den Seiten der Städte und Gemeinden ausgeschrieben. Dennoch sollten Sie bei der Jobsuche auch im Internet und Zeitungen suchen.