Dolmetscher u. Übersetzer & Dolmetscherin u. Übersetzerin

Berufsbild und Aufgaben:
Ihre Aufgabe, von der Ausgangssprache in die gewünschte Zielsprache Gespräche zu dolmetschen und Schriftstücke zu übersetzten kann sowohl auf selbstständiger Basis wie auch im Anstellungsverhältnis erledigt werden. Der Beruf ist schon aus dem Altertum bekannt. Heute, in Zeiten der Globalisierung ist dieser Beruf gefragter denn je und die Anforderungen besonders hoch.
Zu den Aufgaben in diesem Berufsbild gehört es, auf Nachfrage von Privatpersonen, Ämter, Gerichte oder andere Institutionen, Schriftstücke zu übersetzen oder Gespräche zu dolmetschen.

Gehalt und Lohn:
Ein Job in diesem Bereich ist verhältnismäßig gut bezahlt. Als Richtwert für den Verdienst kann ein Jahreseinkommen von ca. ab 36.000 Euro angenommen werden. Der Lohn bzw. das Gehalt ist gerade im öffentlichen Dienst allerdings von verschieden persönlichen Einstufungskriterien abhängig.
Im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit kann natürlich der Verdienst - je nach Auslastung - deutlich höher sein.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung bzw. die Ausbildungsmöglichkeiten, die zu diesem Beruf führen, sind sehr verschieden. Aktuell ist die Berufsbezeichnung Dolmetscher u. Übersetzer bzw. Dolmetscherin u. Übersetzerin nicht geschützt, sodass sich im Zweifelsfall jeder so nennen kann.
Mehrere Universität oder Fachhochschullehrgänge vermitteln die fachlichen Schwerpunkte für die Ausübung des Berufes. Da sehr gute Fremdsprachenkenntnisse für den Beruf allein nicht ausreichend sind, ist neben der Ausbildung, die nicht - wie in anderen handwerklichen oder kaufmännischen Berufe üblich -über einen Ausbildungsplatz, sondern vielmehr über Lehrgänge und Prüfungen führt- viel Praxis, sinnvollerweise gepaart mit einem Praktikum, erforderlich. Die Prüfungsstellen sind je nach Bundesland verschieden und werden z. B. durch das Staatliches Prüfungsamt für Übersetzer und Dolmetscher abgenommen. Dolmetscher u. Übersetzer bzw. Dolmetscherin u. Übersetzerin können auch beeidigt und gerichtlich zugelassen sein. Diese Befähigung wird nach einem Kurs in Form einer Weiterbildung erlangt, wobei für die Beeidigung der Präsident des Landgerichts oder vergleichbare Einrichtungen zuständig sind. Im Rahmen einer Umschulung kann der Beruf ebenso erlernt werden, bei Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen, die meistens die allgemeine Hochschulreife sein dürfte, können die entsprechenden Kurse bzw. Lehrgänge besucht werden.
Die Einsatzmöglichkeiten für Dolmetscher und Übersetzer sind so vielfältig wie die Notwendigkeiten der Traduktion der Sprache. Bei internationalen und mehrsprachigen Zusammenkünfte gleich welcher Art werden Dolmetscher gebraucht, bei der schriftlichen Sprachmittlung ist der Übersetzer gefragt. Auch bei Ämter und Behörden sind verschiedene Einsatzmöglichkeiten vorhanden, man denke allein an die Notwenigkeit eines Übersetzers u. Dolmetschers in einem Gefängnis. Auch hier wird die Notwendigkeit der geforderten und vorausgesetzten persönlichen Eigenschaften wie Verschwiegenheit und Loyalität klar.

Stellenangebote:
Da Fachkräfte in diesem Beruf - je nach Sprache- sehr nachgefragt sind, dürfte eine Bewerbung für diese Aufgabe einen baldigen Erfolg bringen. Erfolgte Ausbildungsstationen und praktische Erfahrung sowie persönliche Referenzen sollten bei der Bewerbungsvorlage genannt werden.
Fachverbände, wie der FDÜD in Hannover oder ATICOM können bei der Jobsuche behilflich sein. Stellenangebote - die teilweise europaweit ausgeschrieben sind- können auch in der Tagespresse gefunden werden.