Dipl. Ing. (FH) Architektur

Berufsbild und Aufgaben:
Nach dem Abschluss des Studiums, und mit dem Erhalt des Titels Dipl. Ing. FH Architektur, zeichnet sich das Berufsbild des Architekten hauptsächlich durch die Entwurfs- bzw. die Bauplanung aus. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben, den Wünschen des Kunden und der Kosten, legt der Architekt das spätere Aussehen eines Gebäudes fest. Er wählt nicht nur die Form des Gebäudes, sonder legt auch die zu verbauenden Materialien und deren Farbe fest. Die Betreuung eines Bauvorhabens, durch den Architekten, bis zur Fertigstellung gehört ebenso in seinen Aufgabenbereich. Eine vorhergehende Ausbildung in einem Bautechnischen Beruf wird oft als Vorteil angerechnet. Ein hohes Maß an Kreativität und technischem Verständnis ist Vorraussetzung für die Ausbildung zum Architekten. Ein Ausbildungsplatz für das Studium der Architektur an einer Fachhochschule erfordert jedoch nicht zwingen eine vorhergehende Bautechnische Lehre. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Jahre und endet mit einer Diplomarbeit, durch die man den Titel Dipl. Ing. FH Architektur erhält.

Gehalt und Lohn:
Über das Gehalt eines Architekten lässt sich nur schwer eine Aussage treffen.
Der begehrter Abschluss und Beruf ist der des Dipl.-Ing. (FH) Architektur wird sehr unterschiedlich bezahlt. Dies liegt zweifelsfrei an einem Überschuss an Architekten. Der Verdienst eines guten Architekten liegt bei einem Gehalt um die 2.000 Euro, auch ein geringerer Verdienst ist heute möglich. Lediglich Spitzenkräfte können mit einem Lohn von bis zu 8.000 Euro rechnen. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbern gestaltet sich die Suche nach einem Job oft sehr schwierig.

Ausbildung und Weiterbildung:
Weiterbildung ist ein sehr wichtiges Thema im Bereich der Architektur. Architekt darf sich nur der nennen, der für zwei Jahre nach seinem Fachhochschulstudium eine berufspraktische Tätigkeit ausgeübt hat und sich dann im jeweiligen Bundesland in die Architektenrolle eintragen lässt. Vor bzw. während des Studiums finden wenigstens zwei Praktikaas statt. Das erste Praktikum von ca. 13 Wochen (je nach Vorausbildung), soll einen Einblick in den Bereich Baustelle vermitteln. Das zweite Praktikum, ein ganzes Semester, soll den Einblick in den Beruf Architekt vermitteln. Beide Praktikaas sind nicht anrechenbar auf die geforderte zweijährige berufspraktische Tätigkeit. Eine Umschulung zum Architekten im Herkömmlichen Sinne ist nicht möglich. Allerdings ist es möglich, dass bzw. ein Bauingenieur der Architektur studieren möchte Teile des Studiums angerechnet bekommt und die eigentliche Studienzeit somit deutlich verkürzt wird. Einen Ausbildungsplatz zu erhalten ist oft nicht ganz einfach, da es an vielen Fachhochschulen einen NC gibt. Eine Bewerbungsvorlage gibt es an vielen Fachhochschulen und die Bewerbung ist an die jeweilige Hochschule zu richten. Eine Zentralevergabestelle wie für ein Studium an der Uni gibt es nicht.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche sind häufig die Internetseiten von großen Baufirmen hilfreich oder auch die Stellenangebote des Jobcenter. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen sind für eine Blindbewerbung das wichtigste. Oftmals kann man so einen Job ergattern.