Bürovorsteher & Bürovorsteherin (Geschäftsleiter|in)

Berufsbild und Aufgaben:
Ihre Aufgaben & Berufsbild sind außerordentlich vielfältig. Er bzw. sie managet zu großen Teilen den gesamten Bürobetrieb, unterstützt Rechtsanwalt und Notar bei der Ausübung des Berufes. So stellt er den Erstkontakt mit Mandanten her, kümmert sich um die Einstellung von Mitarbeitern, regelt den ganzen Arbeitsablauf, incl. Krankheits- und Urlaubsvertretung. Aber auch die Organisation der Buchhaltung, die Aufstellung des Jahresabschlusses und der Gewinnverteilung (wenn erforderlich), die Überwachung des Einkaufs, der Termine und Fristen obliegen ihm. Dazu kommt noch der Einsatz von Büromaschinen. Er bzw. sie kennt sich aus mit dem Erstellen von Gebührenabrechnungen und der Durchführung komplexer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Es handelt sich um ein breites Spektrum, das ein großes Organisationstalent voraussetzt. Auch müssen Prioritäten gesetzt werden, da nicht alles zur gleichen Zeit machbar und notwendig ist.
Oft wird die Arbeit von Bürovorsteher & Bürovorsteherin (Geschäftsleiter/in) von Rechtsanwaltsfachangestellten oder von Quereinsteigern mit Zusatzausbildungen ausgeführt, z. B von Rechtspflegern.
Er oder sie fungiert als Bindeglied zwischen Fachangestellten, Rechtsanwälten und Notaren. Zugleich ist er der Personalvorgesetzte im jeweiligen Büro gegenüber den Angestellten. Er ist weisungsgebunden und setzt diese Weisungen der Partner der Sozietät um.

Gehalt und Lohn:
Das Gehalt hängt von der Größe seines Büros ab. Er bekommt den Verdienst & Lohn eines Managers. Die bundesweiten Gehälter liegen zwischen 520 Euro bis 5.400 Euro. Im Durchschnitt kann ein Bürovorsteher oder eine Bürovorsteherin (Geschäftsleiter/in) mit ca. 3.000 Euro monatlich rechnen.

Ausbildung und Weiterbildung:
Um Bürovorsteher & Bürovorsteherin (Geschäftsleiter/in ) zu werden, muss eine Weiterbildungsprüfung bestanden werden. Die dafür notwendige Zulassungsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung im Beruf des Rechtsanwalts- bzw. Notargehilfen oder als Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellte. Dazu braucht man drei Jahre einschlägige Berufspraxis. Bei einer Umschulung ohne Berufsabschluss braucht es eine neunjährige einschlägige Berufspraxis.
Auf diese Prüfung wird man zwei Jahre vorbereitet und absolviert dabei 240 Unterrichtsstunden. Der Inhalt der Ausbildung umfasst die Gebiete Verwaltung und Recht. Da sie in Teilzeit, neben der Arbeit in der Kanzlei, oder in Fernlehrgängen abläuft, ist ein Praktikum im eigentlichen Sinn nicht erforderlich, da der Ausbildungsplatz das eigene Büro ist. So können Theorie und Praxis organisch miteinander verbunden werden.

Stellenangebote:
Jobsuche & Stellenangebote sollten professionell mit Bewerbungsvorlage & Bewerbung angegangen werden, sodass der passende Job schnell gefunden ist.