Betriebsmeister & Betriebsmeisterin (Fertigung)

Berufsbild und Aufgaben:
Fachkompetenz und Führungsmentalität sind gefragt. Denn aus dem Berufsbild ergibt sich, dass ein Betriebsmeister sowohl für Probleme in der Fertigung entsprechende Lösungen aufweisen kann, als auch Vorgaben der Geschäftsleitung umsetzt. Dabei liegen die Aufgaben klar im Bereich der Mitarbeiterführung und Fertigungskontrolle. Durch eine 2-Jährige Ausbildung (Vollzeit) wird der Betriebsmeister/ die Betriebsmeisterin auf seine zukünftigen Aufgaben eingehend Vorbereitet. In kleineren Betrieben übernimmt der oder die Meister/in auch Kalkulationsaufgaben. Auch der erforderliche Einkauf findet in diesem Job statt. Mit Zustimmung der Geschäftsleitung überprüft der Meister die erforderlichen Hilfsmittel, die für die Fertigung notwendig sind. Darüber hinaus kann der Betriebsmeister auch für die Ausbildung junger Fachkräfte zuständig werden. Hier ist allerdings der erfolgreiche Abschluss der Ausbildereignung zusätzlich notwendig. Darüber hinaus erstellen die Meister Produktionspläne und sorgen für einen optimalen Einsatz der erforderlichen Betriebsmittel. Ebenso ist er/sie für die Ausgestaltung der Arbeitsplätze zuständig. Hier gilt es insbesondere auf gesetzliche Rahmenbedingung zu achten und Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen.

Gehalt und Lohn:
Wie es in vielen Berufen der Fall ist, so wird auch der Betriebsmeister unterschiedlich bezahlt. Neben dem individuellen Betrieb zählen Qualifikation und Berufserfahrung. Daher kann das Gehalt mitunter unterschiedlich ausfallen. Da sich der Lohn nach diesen Kriterien richtet, wird im Folgenden nur der Durchschnittslohn angegeben. So liegt der Verdienst zwischen 2.050 Euro brutto und 4.200 Euro brutto monatlich. Da der oder die Meister/in meist über eine fachliche Ausbildung verfügt, sind die Mitarbeiter bei den Unternehmen sehr gefragt. Grade die Facharbeiterausbildung trägt zur Kompetenzförderung bei, da die Berufserfahrung eines Facharbeiters sicherlich hilfreich ist, um den Job entsprechend erfüllen zu können.

Ausbildung und Weiterbildung:
Im Rahmen diverser Maßnahmen zur Umschulung durch das Arbeitsamt kann der Meisterabschluss sicherlich durch das Arbeitsamt gefördert werden. Überdies gibt es die Möglichkeit, neben der Vollzeitschule zur Ausbildung eines Meisters auch nebenberuflich eine Weiterbildung zum/zur Meister/in durchzuführen. Einen direkten Ausbildungsplatz ähnlich der Facharbeiterausbildung wird dagegen nicht zur Verfügung gestellt, aber der eine oder andere Betrieb bietet eventuell ein Praktikum an. Bei der Bewerbungsvorlage sollen entsprechende Abschlusszeugnisse ersichtlich sein. Eine Bewerbung für die Ausbildung zum Meister oder zur Meisterin erfolgt nicht, lediglich die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen sind zu erfüllen.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche kann man sich auch Unterstützung von der jeweiligen Handwerkskammer holen, dennoch gibt es zahlreiche Stellenangebote. Grade junge Meister ohne Berufserfahrung sollten aber auf die Unterstützung durch die Handwerkskammer zurückgreifen, da sich die Jobsuche nach dem Abschluss als nicht unproblematisch erweist. Auch wenn die Stellenangebote sicherlich vielseitig sind, so erwarten die Betriebe jedoch ein gewisses Maß an Berufserfahrung, die junge Meisterinnen und Meister nicht vorweisen können.