Bäckermeister & Bäckermeisterin

Berufsbild und Aufgaben:
Das Berufsbild eines Bäckermeisters umfasst etliche Aufgaben im Führungsfeld sowie Fachaufgaben im Bäckereibetrieb. Bäckermeister finden auch einen Job in der Nahrungsmittelindustrie z.B. in Großbäckereien, in Spezial- und Diätbäckereien, genauso wie in der Gastronomie und im Catering. Als Bäckermeister oder Bäckermeisterin hat man auch die Möglichkeit, seinen eigenen Bäckereibetrieb zu eröffnen, genauso wie man als Bäckermeister die Befähigung hat, in seinem Betrieb auszubilden.

Gehalt und Lohn:
Bei der Jobsuche nach einer passenden Anstellung, muss man bedenken, dass das Gehalt für Bäckermeister in Deutschland von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist. Man findet einen Lohn zwischen 2.600 und 5.100 Euro.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung zum Bäcker geht 3 Jahre und wird mit der Gesellenprüfung beendet. Um einen Ausbildungsplatz zum Bäcker zu bekommen, sollte man mindestens einen Hauptschulabschluss haben, ein höherer Abschluss wäre von Vorteil. Vor dem Beginn dieser Ausbildung ist ein Gesundheitspass notwendig, da man in diesem Beruf mit Lebensmitteln arbeitet.
Vor der Bewerbung zur Bäckerausbildung, wäre es von Vorteil, ein Praktikum in diesem Beruf absolviert zu haben, um zu sehen, ob dieser Beruf auch der richtige wäre. So ein Praktikum absolviert zu haben, sieht auch sehr gut aus, in der Bewerbungsvorlage. In einigen Fällen, ist es sogar möglich, das Praktikum an die Ausbildungszeit anzurechnen. Jedem Auszubildenden sollte bewusst sein, dass zum Beruf des Bäckers auch das sehr frühe Aufstehen gehört. Der Bäcker sorgt schließlich dafür, dass wir uns morgens unsere frischen Brötchen kaufen können. Der Auszubildende braucht unbedingt einen guten Geruchs- und Geschmackssinn, sollte kein Problem mit der Hygiene haben und Interesse an der Arbeit mit Nahrungsmitteln wäre von Vorteil.
Nach Beendigung der Ausbildung und bestandener Gesellenprüfung, hat man die Möglichkeit, sich an einer Fachschule zum Bäckermeister weiterzubilden. Früher musste man 3 Gesellenjahre nachweisen, heute ist dies nicht mehr notwendig.
Die Umschulung zum Bäckermeister oder Bäckermeisterin ist sehr kostspielig. Entscheidet man sich für eine Vollzeitausbildung, hat man Anspruch auf Bafög, hiervon werden alle Fixkosten getragen, dazu gehören z.B. die Ausbildungsgebühren, Mietausgaben und der Lebensunterhalt. Bafög ist ein Darlehen, und muss zurückgezahlt werden. Die normale zins- und tilgungsfreie Zeit beträgt in der Regel 2 Jahre. Kann man aber nachweisen, dass man noch nicht in der Lage ist, mit der Rückzahlung zu beginnen, kann sich diese Zeit verlängern. Stellenweise können auch Teilbeträge erlassen werden. Eröffnet man einen eigenen Betrieb, der mindestens 2 Jahre besteht und hat 2 Mitarbeiter, kann diese Rückzahlungssumme um ein drittel gekürzt werden.

Stellenangebote:
Es ist deshalb wichtig, die Stellenangebote genau durchzusehen, um die Anstellung mit dem gewünschten Verdienst zu finden. Hier kann man sich im Internet kundig machen, in Zeitungen oder einfach in entsprechenden Betrieben bezüglich offener Stellen nachfragen.