Ausbilder & Ausbilderin Anerkannte Ausbildungsberufe

Berufsbild und Aufgaben:
In Deutschland ist die Voraussetzung für das Ausbilden, dass mindestens ein Ausbilder mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung nach der Ausbildereignungsverordnung im Betrieb tätig ist. Dieser Ausbilder ist Ansprechpartner für die Auszubildende in allen betrieblichen und schulischen Belange.
Die Ausbilder-Eignungsverordnung sieht keine Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung vor, ebenso wenig wie ein Mindestalter. Die Ausbildereignungsverordnung (AEVO) sieht im § 30 Abs. 2 vor, dass nur ausbilden darf, wer über die notwendigen fachlichen Kenntnisse sowie die erforderlichen persönliche Fähigkeiten verfügt. Gemeint sind neben der beruflichen - fachlichen Fertigkeiten also auch die notwendige persöliche Reife wird für das Ausbilden erwartet und vorausgesetzt. Hier wird nach dem Ausschlussprinzip verfahren. Demnach ist geeignet, wenn nicht mehrfach gegen das Berufsbildungsgesetz verstoßen hat bzw. durch strafbare Handlungen ein Verbot zum Ausbilden von Jugendlichen erhalten hat.
Der Besuch eines Kurses zur Vermittlung der Kenntnisse zur erfolgreichen Ablegung der Prüfung ist zweifelsohne sinnvoll. Es werden im Wesentlichen vier Themenfelder behandelt, die da sind: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, Ausbildung abschließen.
Bei dem Ausbilder bzw. bei der Ausbilderin Anerkannte Ausbildungsberufe handelt es sich also um einen bewährten Mitarbeiter des Betriebes, der das Vertrauen der Geschäftsleitung bezüglich dieser wichtigen Aufgabe genießt.

Gehalt und Lohn:
Der Verdienst in dieser Berufsgruppe ist so unterschiedlich wie die Betriebe in denen Ausbilder oder Ausbilderin Anerkannte Ausbildungsberufe Einsatz finden. Bei der Jobsuche ist zu beachten, dass auch der öffentliche Dienst ein potentieller Arbeitgeber ist.
Als Faustregel für die Höhe beim Gehalt bzw. beim Lohn kann ein Jahreseinkommen ab ca. 35.000 Euro angenommen werden.

Ausbildung und Weiterbildung:
Von der Ausbildung ist es sinnvoll, dass der Ausbilder den Ausbildungsplatz in dem von ihm betreuten Berufsbild erfolgreich abgeschlossen hat. Dieser Weg kann auch über eine Umschulung für den entsprechenden Beruf führen. Zu den Aufgaben der Ausbilder gehört auch die Unterstützung der Berufsschule bei der Vermittlung von Lerninhalten.
Die sogenannte Ausbildereignung, die als Weiterbildung verstanden wird, kann bei Filialbetriebe mit einem Praktikum bei einer anderen Filiale beginnen, in der bereits ausgebildet wird. Die dort gewonnenen Einsichten helfen bei der Orientierung über die Aufgaben. Bei der handwerklichen Meisterausbildung ist die Eignung zum Ausbilden von Mitarbeitern stets mit enthalten.
Mit dieser Qualifikation werden Mitarbeiter für diesen Job stets gesucht, es wird wie eine berufliche Ergänzung behandelt. Daher ist es sinnvoll bei einer Bewerbung, auch innerbetrieblich, auf die bestehende Berechtigung zum Ausbilden von Mitarbeiter hinzuweisen. Eine solche Bewerbungsvorlage hat gute Aussichten zum Erfolg.

Stellenangebote:
Stellenangebote sind - schon wegen des wachsenden Bedarfes an der Ausbildung der Mitarbeiter - flächendeckend zu finden. Oft werden interne Mitarbeiter gebeten diese Prüfung abzulegen, allerdings haben hier auch betriebsfremde Bewerbung, gute Möglichkeiten zur Einstellung, da diese Weiterbildung sehr gesucht ist.