Arbeitserzieher & Arbeitserzieherin

Berufsbild und Aufgaben:
Der Arbeitserzieher und die Arbeitserzieherin haben die Aufgabe, Menschen mit oder ohne Behinderung, in die Arbeitswelt einzubringen. Hierzu gestalten und planen sie arbeitstherapeutische und arbeitstechnische Maßnahmen. Zu finden ist der Beruf vor allem in Resozialisierungseinrichtungen, in Einrichtungen der Erziehung oder der Rehabilitation. Aber auch im Gesundheitswesens oder Sozialwesen wie beispielsweise in Behindertenwerkstätten, sozialen Beratungsstellen oder in Wohnheimen ist dieser Beruf vorhanden. Zudem kommen noch psychiatrische Krankenhäuser, Einrichtungen im Justizvollzug oder bei Berufsförderungswerken, sowie Bildungszentren als Arbeitgeber in Frage.
Zu den Aufgaben eines Arbeitserziehers und der Arbeitserzieherinnen gehört es, industrielle Fähigkeiten, Kenntnisse oder Begabungen, der ihnen zugeteilten Personen einzuschätzen. Hierzu verwenden sie verschiedene Test oder Standardarbeiten. Aufgrund der Beurteilung von Anforderung und Belastbarkeit, bekommen die Betroffenen einem möglichen Arbeitsplatz zugeteilt. Zu ihren Aufgaben gehört aber auch die Dokumentation von Maßnahmen, das Verfassen von Entwicklungsberichten und die Erstellung von Förderplänen und deren Umsetzung. Aber auch nach der erfolgreichen Arbeitsplatzvermittlung, betreuen sie die Personen. Sie kontrollieren deren Arbeitsausführungen und sind für die Förderung von Arbeits- und Sozialverhalten zuständig und helfen ihnen bei Problemen oder Konflikten am Arbeitsplatz. Außerdem sind sie auch für die Gestaltung von Arbeitsplätzen, auf spezielle Gesichtspunkte verantwortlich. Mit der Hilfe von Arbeitserzieher und Arbeitserzieherin soll es den entsprechenden Menschen ermöglicht werden, ein lebens- und arbeitswirkliches Sozialverhalten zu erlernen, ebenso wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Zielstrebigkeit. Mit diesen Eigenschaften werden sie auf den Arbeitsalltag vorbereitet, damit sie diesen auch bewältigen können. Arbeitserzieher und Arbeitserzieherin begleiten aber auch die jeweiligen Familien. Sie kümmern sich um das soziale Umfeld, bieten verschiedene Kurse oder arbeitsbegleitende Aktivitäten an.

Gehalt und Lohn:
Der Lohn wird je nach Entgeltgruppe gezahlt. Bei Eingliederung in S8 Stufe 3 bis 6, wird ein Gehalt von 2.550 bis 3.300 Euro bezahlt. Die Eingruppierung ist abhängig vom jeweiligen Arbeitgeber, von der Berufserfahrung und der jeweiligen Zuständigkeit.

Ausbildung und Weiterbildung:
Die Ausbildung zum Arbeitserzieher oder zur Arbeitserzieherin ist eine Weiterbildung an einer Fachhochschule. Diese dauert in Vollzeit 2 Jahre, oder berufsbegleitend 3 Jahre. Einen Ausbildungsplatz oder eine Umschulung gibt es nicht. Vor der Weiterbildung lohnt ein Praktikum, hierbei kann man sich einen ersten Eindruck vom Beruf bilden. Bei der Bewerbung hilft eine Bewerbungsvorlage aus dem Internet.

Stellenangebote:
Bei der Jobsuche helfen die Arbeitsagenturen. Einen Job zu finden, ist auch über Stellenangebote in Internet oder Zeitung möglich.